1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Caipiranha am 11.01.2011, 9:44 Uhr

Ihr habt alle das Thema verfehlt. Setzen, sechs.

Und Du hast auch gleich noch gelernt, daß auf Nichtnachkommen der obersten Bügerpflicht (= Kind komme was wolle in der Schule abzuliefern) nahezu die Todesstrafe steht.

Ein Attest brauchst Du, wie gesagt, erst am dritten Tag. Und selbst wenn Du Dein Kind so lang zu Hause gelassen hättest, ohne Attest: was soll die Schulleitung machen? Dich festnehmen lassen? Maximal handelst Du Dir einen klugscheißenden Rüffel ein, Kostproben davon hast Du in diesem Thread genug bekommen.

Wir betreuen hier ein Projekt für schulmüde Jugendliche: glaub' mir, die Staatsmacht ist bei ganz anderen Kalibern total hilflos, da ist eine Mutter, die zwei Tage zu krank ist ihr Kind in die Schule zu bringen ein "Tatbestand" der unter "haben wir keine Zeit für" fällt.

Übrigens: wenn ich schwere Migräneattacken habe und allein bin, dann versorgt mein Erstklässler sowohl mich als auch seinen Bruder und in den Stunden bin ich froh und dankbar, ihn zu haben. Das mal bezogen auf eines der Postings, in das ich geklickt habe, wer den Erstklässler dann zu Hause versorgt, wenn Mutter krank ist. Mein Sohn würde dann auch gar nicht weggehen wollen von mir.

 
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