Rund um die Erziehung

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Geschrieben von emilie.d. am 23.06.2017, 12:52 Uhr

Ich kenne mich schon etwas aus im Vereinsrecht.

Ich bin in mehreren Vereinen aktiv, habe selbst ein Amt inne.
Wenn bei Ihnen das JA vor der Tür stünde, könnten Sie als Privatperson selbstverständlich die Tür nicht öffnen. Es stellt sich dann aber schon die Frage, inwieweit sie überhaupt befugt sind, Kinder außerhalb ihres eigenen Hauses regelmäßig zu betreuen und ob sie die entsprechenden Fortbildungen nachweisen können.

In was für einer Beziehung stehen sie zu dem Verein? Laut Impressum sind sie kein Vorsitzender. Und wie oft und wieviele Kinder betreuen sie pro Woche und wie lang?

 
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