Rund um die Erziehung

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von Mutti69  am 24.06.2017, 12:40 Uhr

Anerkennende Pädagogik

“Interpretation in einer schon rechtlich unzulässigen Weise“

Das ist interessant, da ich dachte, mein Bauchgefühl sei nicht strafrechtlich verfolgbar.

Da sie das Verantwortungsgefühl ansprechen, ja, das fehlt hier bei den Meisten.
Das spiegelt sich ja auch in der Gesellschaft, sonst würden nicht so viele Kinder über lange Zeit gequält, missbraucht oder misshandelt.
Mein Kinderschutzbedürfnis sagt mir, dass Hinzuschauen, Hinzuhören, das Herz nicht zu verschließen über der Gefahr steht, mal jemanden zu Unrecht zu hinterfragen. Beschuldigt hat Sie hier hingegen niemand, das können wir nicht, ja, da haben Sie Recht, wir kennen Sie nicht.

Ich bin nur für mein Geschreibsel verantwortlich, Sie für das Ihre. Wenn sie Ihre Worte wählen, wie Sie wählen, dann ist das nicht meinem Misstrauen geschuldet, dass ich da in meinem Kinderschutzbedürfnis anspringe.

Ich persönlich würde mein Kind nicht eine Sekunde mit ihnen alleine lassen, auch nicht unter Aufsicht, weil ich ihre subtil überhebliche Art und die Weise in der Sie manipulativ mit Kindern reden für absolut verwerflich halte. Das ist zumindest das, was ich aus Ihren Ausführungen für meine eigene Meinungsbildung subtrahiere.

Ihre Beobachtungs- und Auffassungsgabe halte ich für nicht so hervorragend wie Sie sie darstellen.
An keiner Stelle konnte ich erkennen, wo man Sie beleidigt hat.

Kritik kam, Misstrauen wurde geäußert, ja.

Von Ihren Verein war gar nicht groß die Rede, da sind Sie drauf rum geritten und haben - so interpretiere ich es - unterschwellig sogar gedroht ihre Vereinsmitglieder auf die Seite aufmerksam zu machen! Warum? Weil Sie ihnen eine tolle Seite empfehlen wollten? Verwerflich und nicht so ganz dem humanen Bild entsprechen, dass sie über sich selbst malen.

Realdaten - Klarnamen sollte man nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum als Nick=Benutzername angeben. Auch von mir das als Tipp.

Eine Moderation der Redaktion findet hier - zu Ihrer Information - nicht statt.
Wenn ein Beteiligter eine Hilfestellung erwartet, muss er sie von der Redaktion einfordern.

 
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