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Geschrieben von Sille74 am 04.03.2019, 12:36 Uhr

Meinst Du mich?

Na ja, wirklich Ansprüche zu prüfen oder Strafbarkeit oder was weiß ich, eine Anfechtungsklage, haben wir natürlich nicht gelernt in der Schule. Aber im Geschichte-LK konnten wir uns durchaus auch mit verfassungsrechtlichen und/oder rechtshistorischen Themen befassen. In Gemeinschaftskunde haben wir doch so einiges über das Grundgesetz, Grundrechte, Gesetzgebungsverfahren, Basics zum Wahlrecht, zu unserem Rechtssystem, dass es öffentliches Recht gibt und Zivilrecht und was das heißt etc. gelernt haben. Ich sage ja, es geht um die Basics, die so manchem bereits gefehlt haben.

Wovon ich und auch viele Mitschüler, die etwas ganz anderes studiert haben, sehr profitiert haben, war, dass wir schon "wissenschaftliches" Arbeiten, also Arbeit mit Literatur, korrektes Zitieren etc. in der Schule gelernt haben. Das lag aber auch an meinen Lehrern. Das war selbst innerhalb der Schule nicht bei allen so.

 
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