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Geschrieben von DK-Ursel am 31.08.2017, 10:06 Uhr

Nachtrag:

bei uns war ja:
Schule ordentlich wahrnehmen
ein Teil des Taschengeldes, wären mir da also von Lehrerseite wiederholte Klagen zum Thema "zuspätkommen" gekommen, wäre der Teil einbehalten worden.
Mit 16 allerdings auch wieder nur theoretisch, da die Mädels sich ihr Geld selbst verdienten.

Gru ßUrsel, DK

 
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