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Geschrieben von IngeA am 21.10.2019, 12:53 Uhr

Verletzungen im Kiga

Sagen wir es mal so:

akuter Unfall: Ersthelfer entscheidet sich gegen Kühlung. "Eine Kühlung schien mir nicht erforderlich" oder "das Kind hat die Kühlung nicht toleriert" oder "Ich habe nicht gekühlt, weil ich Angst hatte es damit schlimmer zu machen". Dann hat der Ersthelfer vielleicht nicht das Richtige getan, ist aber, egal was nachher bei rauskommt aus dem Schneider. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe geleistet, die Unfallversicherung muss sogar Schäden bezahlen, die durch die Erste Hilfe entstanden ist.

Unklug ist es schon bereits im Vorfeld herauszuposaunen, dass man nicht kühlt, keine Pflaster klebt.... Ein Betriebsersthelfer (und die entsprechend ausgebildete Kindergärtnerin ist ein Betriebsersthelfer) wird ausgebildet, damit er Erste Hilfe leistet. Deshalb ist das ja ein Kurs in Erste Hilfe und nicht ein Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen, den jeder Führerscheinbewerber machen muss.

LG Inge

 
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