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Geschrieben von IngeA am 18.10.2019, 22:22 Uhr

Verletzungen im Kiga

Kann sein, dass ich die juristischen Dinge falsch dargestellt habe, aber:

Es ist vorgeschrieben, dass pro Kindergruppe eine Kindergärtnerin als Ersthelferin ausgebildet ist (Fürherschein-Ersthelferkurs reicht NICHT). Und die muss dann im Rahmen eines Ersthelfers auch erste Hilfe leisten. Und da gehört auch kühlen dazu und auch Pflaster/ Verbände. Da kann der Kiga nicht einfach beschließen dass er das nicht macht.
Das IST unterlassene Hilfeleistung.

Abgesehen davon: Wenn Eltern die Erzieherin anzeigen, sind sie zwar nicht Kläger, das ist der Staatsanwalt, für die Erzieherin wird es trotzdem ungemütlich.

Das andere wäre die zivile Klage auf Schadenersatz. Oder hab ich jetzt wieder was falsch verstanden?

LG Inge

 
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