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Geschrieben von IngeA am 21.10.2019, 11:45 Uhr

Verletzungen im Kiga

Es geht ja nicht nur um unterlassene Hilfeleistung als Straftatbestand. Verletzungen der Kinder müssen in ein Verbandbuch eingetragen werden mit der durchgeführten Maßnahme zur Ersthilfe.

Ich möchte nicht die Ersthelferin sein, wenn sich eine Schnittwunde entzündet und im Verbandbuch drinsteht : blutende, oberflächliche, augenscheinlich saubere Schnittwunde am li. Mittelfinger, durchgeführte Maßnahmen: keine.

Oder noch schöner, wenn die Kindergärtnerin zwar die Eltern angerufen hat, die Verletzung aber nicht im Verbandbuch steht. Das ist ja dann schon ein Widerspruch in sich.

Der Kiga ist durch die Unfallversicherung verpflichtet Ersthelfer auszubilden (und Fortzubilden) und die Ersthelfer sind verpflichtet ein Verbandbuch zu führen bei solchen kleinen Verletzungen.

Kommt bei der UV nicht gut an, wenn das nicht gemacht wird. Das Kind ist definitiv trotzdem versichert, aber so ein Vorfall kann für den Kiga rechtliche Konsequenzen haben, wenn die Mitarbeiter nicht wie erforderlich ausgebildet sind und nicht wie gelehrt Erste Hilfe leisten und das auch dokumentieren.

LG Inge

 
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