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Geschrieben von Briefkopf am 18.10.2019, 22:13 Uhr

Verletzungen im Kiga

Du verwechselst hier mehrere Sachen: unterlassene Hilfeleistung hat mit Garantenstellung nichts zu tun. Dies wäre nur bei einem sog. unechten Unterlassungsdelikt relevant. U

Und die o.g. Punkte betreffen das Strafrecht. Da können Eltern nicht klagen. Die StA klagt hier an, sofern es nötig sein sollte.

Du verwechselt das Strafrecht mit dem Zivilrecht. Du können Eltern gegen eine Erzieherin klagen.

Wenn die KiTa festgelegt hat, dass es nicht kühlt, dann müssen sie es auch nicht. So müssen nur den Eltern Bescheid geben, damit diese die erforderlichen Maßnahmen treffen. Da haben sowohl die Leitung als auch die Erzieherin weder zivilrechtlich noch strafrechtlich Probleme.

 
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