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Geschrieben von Briefkopf am 22.10.2019, 11:29 Uhr

Verletzungen im Kiga

Ich hatte bereits in einem anderen Thread geschrieben, dass wir über 70 Einrichtungen haben (Bistum) und wir für die rechtliche Umsetzung zuständig sein. Bei unseren Einrichtungen ist das Kühlen, Pflaster kleben und mit Sonnencreme einreiben erlaubt. Wir haben die Probleme mit Allergien und in unseren Verträgen ist fast eine ganze DINA 4 Seite mit Klauseln zum Thema Allergien versehen.

Zum Kühlen zurück: Sollte die Einrichtung dies im Vertrag oder in der Satzung ausschließen (was rechtmäßig ist), würde ich mir als Erzieherin gut überlegen, ob ich Ersthilfe leiste und kühle. Dies würde bei uns zu einer Abmahnung führen (wäre es bei uns in den Einrichtungen verboten). Der Ermessensspielraum der Erzieherin besteht nur darin zu schauen, ob eine ernste Gefahr für das Kind vorliegt (dann kühlen und entsprechende Maßnahmen wie Rettungsdienst rufen) oder bei leichten Fällen, wo diese Gefahr nicht besteht, nicht zu kühlen und die Eltern zu informieren.

 
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