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Geschrieben von IngeA am 19.10.2019, 7:40 Uhr

Verletzungen im Kiga

Niemandem. Wie in jedem anderen Beruf mit Kundenverkehr und insbesondere mit Eltern/ Kindern auch.

Aber es gibt gesetzliche Vorgaben, die müssen eingehalten werden. Es muss eine bestimmte Anzahl an Kindergärtnerinnen als Ersthelfer ausgebildet sein und der Kiga kann nicht einfach beschließen keine Erste Hilfe zu leisten.

Wenn es dadurch zu irgendwelchen gesundheitlichen Schäden bei einem Kind kommt, wird das vom Unfallversicherer geprüft und dann wird es für den Kiga äußerst ungemütlich.

Wenn ein Kind eine Pflasterallergie etc. hat, müssen die Eltern das mitteilen (wurde zumindest bei uns auch im Datenblatt vermerkt), wenn sie das nicht machen, kann der Ersthelfer nichts dafür wenn das Kind aufs Pflaster reagiert. Da können sich die Eltern beschweren wie sie wollen.

Ich arbeite im Rettungsdienst. Da ist es noch "lustiger" diesbezüglich. Weil ich gesetzlich dazu verpflichtet bin bestimmte lebenserhaltende ärztliche Maßnahmen durchzuführen, die ich, auch gesetzlich, nicht ausführen darf. Wenn ich es nicht mache ist das unterlassene Hilfeleistung, und wenn ich die Maßnahmen durchführe, kann man mich auch verklagen weil ich unbefugt eine ärztliche Maßnahme durchgeführt habe. Und zwar unabhängig davon ob die Maßnahme erfolgreich war oder nicht.

Trotzdem gibt es nur äußerst selten Klagen. Das eine ist was passieren könnte, das andere was dann wirklich passiert und das dritte, wie dann, falls es soweit kommt, vor Gericht entschieden wird.

LG Inge

 
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