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Geschrieben von Bela66 am 19.10.2019, 16:56 Uhr

Ist in der Schule genauso...

Hallo,

wenn sich bei uns ein Kind auf dem Schulhof weh tut, dann darf ich fast gar nichts machen: die Wunde nicht desinfizieren, den Dreck nicht rausmachen, nichts. Ich darf gerade mal ein Pflaster auf den Schmutz kleben und muss das Ganze dann auch noch in ein Unfallbuch eintragen und den Hergang und alles, was ich gemacht habe, protokollieren.

Grund ist wohl, dass alles Andere schon als medizinische Behandlung gelten würde, und die darf ich nicht ohne Zustimmung der Eltern vornehmen, weil das Kind ja z. B. allergisch auf Desinfektionsmittel reagieren könnte, keine Ahnung. Manchmal übergehen wir das Ganze zumindest ein bisschen und machen die Wunde mit Wasser und einem Tuch etwas sauber, aber das ist schon das höchste der Gefühle.

Das mit dem Kühlen kenne ich allerdings nicht, denn wir dürfen bei kleine Prellungen oder Schwellungen dem Kind ein Kühl-Pack geben. Ich weiß selbst nicht genau, was von alledem wirklich gesetzlich verankert ist, was je nach Bundesland anders ist, und was vielleicht von der Einrichtung (Kiga-Leitung, Schul-Leitung) aus Angst selbst an Regeln aufgestellt wird.

LG

 
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