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Geschrieben von niccolleen am 18.11.2017, 21:30 Uhr

Meine Frage ...

Hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, nur deine Antwort (ich lese gern deine Beitraege).

"Auch frage ich mich, warum sich Eltern für das Verhalten des Kindes entschuldigen sollen, das gar nicht während deren Aufsichtspflicht verursacht wurde. "
Das wuerde ich schon angebracht finden. Nicht weil die Eltern schuld sind, obwohl sie nicht in der Aufsichtspflicht waren, aber das Kind ist noch nicht muendig, versteht auch alles noch nicht so aus der Erwachsenenwelt, die Eltern entschuldigen sich also in Vertretung des Kindes. Sie sind ja auch die Erzeuger und die Erziehungsberechtigten, also sich so einfach von ihrem Kind distanzieren koennen sie sich nicht, nur weil sie nicht dabei waren und es dort und da nicht verhindern konnte. Ich finde schon, dass das eine angebrachte Geste ist. Man erkundigt sich, wie es dem anderen Kind geht und bringt eine Entschuldigung vor.

Aber wie du richtig schreibst, in dem Fall weiss keiner, was vorangegangen ist, die ganzen Umstaende, den Schweregrad, und so weiter.

lg
niki

 
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