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Geschrieben von Briefkopf am 17.06.2018, 8:24 Uhr

Die LMIV gilt in diesem Bereich nicht.

Die KiTa ist niemals eine "Privatperson", unabhängig davon, welche Rechtsform sie begleitet. Dies gilt der ursprüngliche gepostete Passus nicht für die KiTa.

Aus dem ersten Link kann ich nichts Relevantes herauslesen.
Im zweiten Link steht doch klar, dass bei privaten Speisen bei Festen das Lebensmittelrecht gilt.

Da die KiTa immer Lebensmittelunternehmer iSd LMIV, da er regelmäßig Essen in der KiTa anbieten. Die Tätigkeit der KiTa ist auch nicht teilbar (auf die Art:"mal gilt es, mal gilt es nicht). Dies ist dem deutschen Rechtssystem fremd.

Wie die Autorin im letztgenannten Artikel schreibt, wird dies nur dann aufgeboben, wenn der KiTa nicht unmittelbar involviert ist, also die Eltern die Speisen von zu Hause mitbringen und direkt (ohne Behandlung oder Zwischenlagerung der KitA) an einen Gast weitergeben.

 
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