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Geschrieben von Birgit 2 am 03.06.2018, 11:17 Uhr

Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Ich bin Erzieherin und bei Magen-Darm-Viren haben wir natürlich vom Gesundheitsamt Auflagen, wie damit umgegangen werden muss. Nach Erbrechen/Durchfall darf das Kind 24 Stunden nicht in die Einrichtung kommen, bei schwerwiegenden Epedemien wird auf 48 Stunden nach den letzten Symptomen erweitert...

Jetzt mehreren sich unklare Einzelfälle...Kind A wird gebracht mit den Worten, es hat gestern noch gebrochen, aber die 24 Stunden müssten so gerade rum sein und es ginge ihm ja wieder gut..für uns wirkt es aber nicht wirklich fit..zwei Tage später haben mehrere Kinder MD und auch meine Kollegin...

Kind B gleiche Aussage der Mutter, gleicher Eindruck vom Kind (wirkt müde und Antriebsarm,...) und zwei Tage später erbricht er sich quer über dem Frühstückstisch...

Kind C bricht direkt vor der Einrichtung, Mutter bringt das Kind rein und erzählt 15 min meiner Kollegin, dass das Kind fit ist und nur das Autofahren nicht vertragen kann...sie kämen direkt von der Oma, die eine Stunde entfernt wohnt und die Strecke wäre sehr kurvenreich gewesen...andere Eltern, die mitbekommen haben, dass das Kind vor den Kindergarten gebrochen hatte, riefen später aufgebracht an, warum das Kind im Kindergarten bleiben durfte... übrigens hatte das Kind mittags Bauchschmerzen, hat nichts gegessen und wurde dann nach Anruf von der Mutter abgeholt...

Ehrlich gesagt sind wir bei manchen Fällen manchmal echt ratlos... natürlich ist es schwierig, sein krankes Kind betreuen zu müssen, wenn man arbeitet, aber dauernde Magen-Darm-Viren brauchen wir natürlich auch nicht...nicht nur das sich die anderen Kinder anstecken, auch wir Erzieherinnen sind davon betroffen...

Glauben wir den Eltern nicht, stellen wir die Kompetenz in Frage...

Da sich diese Fälle mehreren, wo angeblich wieder gesunde Kinder andere anstecken, lassen wir nun den Träger entscheiden, wie wir da vorgehen sollen.

Egal warum ein Kind erbrochen hat, soll es nun nicht mehr in den Kindergarten gebracht werden - ob für 24 oder 48 Stunden soll noch mal Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gehalten werden...

Wie wird das denn bei euch geregelt? Meinungen dazu?

 
77 Antworten:

Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Itzy am 03.06.2018, 12:46 Uhr

Bei uns, Waldkiga, gilt 48 Std Symtomfrei. Erst dann darf es wieder kommen. Wir haben schon ein Kind nicht angenommen was unfit wirkte und (angeblich) nur 1x einen Tag vorher gebrochen hatte. Bei uns ist natürlich das Problem das wir viel unterwegs sind und ein Kind sich nicht 2 Std in eine Kuschelecke legen kann. Es gab eine Familie vor Jahren die immer mal wieder ein unfittes Kind brachten, nicht nur MD, aber mit denen wurde klar und deutlich gesprochen und dann war gut. Bei uns haben die annehmenden Erzieherinnen morgens das letzte Wort. Sagen die Nein geht das Kind wieder mit nach Hause. Ist aber seid dem 1x nicht mehr vorgekommen . Ist aber auch immer kurz Thema bei 1. Elternabend, dann wissen alle Bescheid. Und im Betreeungsvertrag sowie im ausgehändigten Infektionsschutzgesetz steht das ja auch drin.
Ich als Mutter von 3 Kindern und Ersatzkraft im Kiga würde mein Kind egal aus welchem Grund es gebrochen hat, nicht im Kiga lassen. Dem geht es nicht gut in dem Moment und dann ist das Sofa zu Hause der bessere Ort. Zumal man schon aus eigenem (oft beruflich/betreeungstechnischen) Interessen zu sehen sollte, das sein Kind schnell wieder richtig fit wird.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von cube am 03.06.2018, 13:13 Uhr

Alsontatsöchlich kann ich auch nicht verstehen, wie man ein Kind, das sich vor der Kita erbricht, annimmt. Sorry, aber dann trägt die Leitung Mitschuld, wenn der Virus sich weiter ausbreitet. Ansonsten sind 3 Kinder mit Symptomen wie Erbrechen, Erbrechen u Durchfall, nur Durchfall jetzt nichts außergewöhnliches 7ns müssen gar nichts miteinander zu tun haben. Außergewöhnlich wären gleiche Symptome bei mehreren Kindern innerhalb von 1-3 Tagen 7nd aus der gleichen Gruppe. Dann würde ich meinen, es geht ein Virus um und nach Imfo an die Eltern darauf hinweisen, daß kein Kind mehr angenommen werden kann, welches nicht 48 Std. symptomfrei ist und das dies per Unterschrift bestätigt werden muß.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Johanna3 am 03.06.2018, 13:16 Uhr

Ich würde auch auf 48 Stunden ohne Krankheitszeichen bestehen. Wenn Eltern darauf beharren, dass "wirklich nichts ist", würde ich auf ein ärztliches Attest bestehen. Euer Träger sollte euch da auch den Rücken stärken. Es ist schließlich auch in seinem Interesse, dass nicht ständig Mitarbeiter ausfallen.

Fragt man euch, mit welchem Recht ihr so "strenge" Regelungen einführt, könnt ihr euch auf euer Hausrecht berufen.

Und auch wenn sowohl die Kinderärzte als auch ihr als ErzieherInnen keine Informationen über die einzelnen Kinder geben dürft. Es kann hilfreich sein, die nächstliegenden Kinderärzte darüber zu informieren, dass in der xy- Einrichtung die Magen-Darm-Grippe grassiert.

Bei einem Elternabend könnt ihr darauf hinweisen, dass es im Interesse aller Kinder, Eltern und ErzieherInnen sein sollte, wenn nur klar Auskurierte wieder in die Einrichtunggehen.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von imwesten am 03.06.2018, 14:02 Uhr

Hier gilt - egal welche Art von Krankheit - 48 Stunden wieder gesund (also auch bei Magen - Darm).

Wenn mehr als 3 Kinder (von insgesamt 80) innerhalb von wenigen Tagen an derselben Krankheit erkranken (z.B. Magen - Darm), dann dürfen alle erkrankten Kinde nur mit ärztlichem Attest wieder in den Kiga kommen - gilt übrigens auch für die Erzieherinnen.

Für Noro - Virus, Scharlach, Läuse, Hand - Mund - Fuß, Ringelröteln und alle Arten von Ausschlagerkrankungen gilt immer: Nur mit ärztlichem Attest.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von imwesten am 03.06.2018, 14:03 Uhr

Übrigens entscheiden hier nicht die Gruppenerzieherinnen darüber, ob ein Kind kommen darf.

Erkrankte Kinder müssen bei der Leitung vorgestellt werden. Diese schickt im Zweifel die Kinder heim. Auch gegen den Protest der Eltern.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von emilie.d. am 03.06.2018, 14:38 Uhr

Da sind bei uns die Erzieherinnen hart, wenn sie das Kind für nicht fit befinden, wird es nicht angenommen. Ersatzbetreuung zu organisieren ist letztlich das Problem der Eltern.

Ein brechendes Kind in der Kiga zu stecken finde ich unmöglich und eine Zumutung nicht zuletzt auch fürs betroffene Kind. Noch erstaunlicher finde ich, dass die betroffene Erzieherin Mutter mit Kind nicht postwendend wieder heim geschickt hat.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von kati1976 am 03.06.2018, 19:48 Uhr

Hier werden Kinder die sichtbar krank sind,bei Magen Darm Infektionen sieht ein.Kind krank aus,gar nicht angenommen morgens.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Roc_83 am 03.06.2018, 20:06 Uhr

Bei uns gilt auch die 48 Std.-Regelung. Ja, das ist doof, wenn man genau weiß, das Erbrechen lag am Mix auf Fritten, Eis, O-Saft und einem großen Glas Mineralwasser darauf, aber ganz ehrlich, fernab davon, dass das eigene Kind sich nicht wohlfühlt: Ich möchte doch auch nicht, dass meine Kinder von anderen Kindern angesteckt werden. Also bleibt das Kind zu Hause, denn das erwarte ich ja auch von den anderen Eltern.

Noch gemeiner finde ich es, gar nichts zu sagen und das Kind einfach so zu schicken. Wie blöd ist es dann, wenn das Kind - und meins tut das sehr plastisch und gern - erzählt, es habe am Vortag gekotzt.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Birgit 2 am 03.06.2018, 21:34 Uhr

Vielen Dank für eure Meinungen! Das bestärkt mich auch in meiner Sichtweise...gerade bei Magen-Darm-Viren bin ich da auch rigoroser, nachdem ich mal einen heftigen Infekt mit Zusammenbruch, Krankenwagen und Notaufnahme hatte...
Werden uns nun Rückendeckung vom Träger holen und dann diese Kinder postwendend wieder heimschicken...

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von VerenaSch am 03.06.2018, 23:08 Uhr

Bei Magen Darm mind. 3 Tage und 48 Stunden nach den letzten Symptomen. Es liegt doch auch im Interesse der Eltern, dass das Kind es nicht wieder bekommt. Ich verstehe das immer nicht. Im Endeffekt ist es doch ein Eigentor kranke Kinder in die Kita zu bringen.

Problem ist nur, wenn mit anderer Begründung abgemeldet wird. Da bleibt euch ja nichts anderes übrig als es zu glauben. Aber übergibt sich ein Kind in der Kita, muss es abgeholt werden und darf die nächsten 2 Tage nicht kommen.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Jomol am 05.06.2018, 12:28 Uhr

Ich bringe meine Kinder natürlich nicht mit Magen-Darm-Infekt in den Kindergarten. Auch nicht mit Fieber und Nurofen oder wenn sie mir generell krank vorkommen.
Allerdings finde ich 48h nach Erbrechen Grund egal auch total unverhältnismäßig. Dann dürfen wir am Wochenende nicht mehr Autofahren. Unsere Kleine hat da manchmal Übelkübel, es braucht auch keine Kurven. 5 min später, also wenn wir das Ganze wieder beseitig haben, will sie was essen. Werde ich jetzt also genötigt, das Auto mit Kind drin nicht mehr zu bewegen oder falls ich es doch tue mal über die Ersatzversorgung am Montag nachzudenken oder im Kindergarten zu lügen? Wegen Reiseübelkeit? Das halte ich für maßlos überzogen.
Auch die Kinderärzte und Notaufnahmen der Krankenhäuser (sonntags) mit lauter gesunden Kindern zu fluten, weil der Kindergarten ein Attest verlangt, ist absurd. Außerdem kann der Arzt auch nicht sehen, ob ein Kind vor einer, 10 oder 50h das letzte mal erbrochen hat. Dafür freuen sich die Keime, die immer wieder schön weiterverbreitet werden. Nämlich von dem Kind, das fürs Attest da war und jetzt darniederliegt.
Wenn ein Kind sichtbar krank ist, sollte es die Erzieherin natürlich nicht annehmen müssen (aber ich habe auch schonmal ein total apathisches Kleinkind nachdem es hingefallen war abgeholt, das ab meinem Eintreffen wie ein Flummy auf und ab gehüpft ist und das 5 min vorher verweigerte Mittagessen aufgegessen hat, um nach mehr zu verlangen - es war sicher vorher anders, aber das muß man andersrum auch bringenden Eltern glauben). Ich denke insgesamt, daß es mit gegenseitigem Vertrauen und ohne Schuldzuweisungen besser geht.
Übrigens zu Kind B: wenn 2 Tage dazwischen liegen, war es vielleicht der nächste Keim aus der KiTa?
Grüße,
Jomol

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Sehe ich genau so:

Antwort von Sille74 am 05.06.2018, 12:39 Uhr

Steif und fest an den 48 Stunden festzuhalten in jedem Fall finde ich überzogen. Da sollte doch auch noch ein gewisses Augenmaß da sein. Waeum soll ein Kind, das sich eindeutig überfressen hat, nicht am nächsten oder wenigstens übernächsten Tag wieder in den Kiga können? So etwas merkt man doch!

Dass kranke oder zumindest stark angeschlagene Kinder nicht in den Kiga gehören, versteht sich doch von selbst.

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Re: Sehe ich genau so:

Antwort von Johanna3 am 05.06.2018, 15:46 Uhr

Überprüfen kann es ja keiner (es sei denn, dass Kind übergibt sich in der Kita) Allerdings ist es traurige Tatsache, dass viele Eltern doch versuchen kranke Kinder zu bringen. (Zu schnell kalten Saft getrunken, "nur deshalb übergeben". Die Pusteln kommen "nur von dem neuen Waschmittel". Demnach hat der "kalte Saft" aber lange Nachwirkungen. ..wenn sich das Kind 3 Stunden später abermals übergibt. Und die "Waschmittelallergie" sich als Scharlach herausstellt.

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Re: Sehe ich genau so:

Antwort von Sille74 am 05.06.2018, 16:18 Uhr

Klar gibt es solche Eltern. Kenne ich und ärgert mich auch! Und diese Eltern sagen dann a er ja auch nicht die Wahrheit, sei es bewusst oder weil sie es selbst so glauben (wollen). Aber das ist ja etwas anderes, zumal man dann den Kindern meistens schon anmerkt, dass sie angeschlagen sind. Ich würde halt so ein Kind als Kiga an dem Tag nicht annehmen und auch nicht eines, das sich KURZ ZUVOR noch übergeben hat. Denn da kann man ja noch gar nicht absehen, wovon das übergeben letztlich kommt bzw. auch bei einem gereizten Magen wegen "kalten Saft zu schnell getrunken" kann bei einem Kind leicht nochmals ein Schucker nachkommen und das ist für alle nicht schön. Wenn aber ein Kind samstags auf einem Kindergeburtstag war, dort Kuchen mit Kakao, Süßigkeiten und Pizza und Limo durcheinander gegessen/getrunken hat und sich dann in der Nacht zum Sonntag übergibt, den ganzen Sonntag über aber wieder topfit und fidel und die Nacht zum Montag ruhig verläuft, spricht doch nichts dagegen, das Kind am Montag wieder in den Kiga zu geben.

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Nachtrag

Antwort von Sille74 am 05.06.2018, 16:36 Uhr

Klar, wenn die Eltern wirklich lügen (z.B. Kind war zwar samstags auf einem Geburtstag und hat viel gegessen, aber den ganzen Sonntag auch noch gek*tzt und womöglich noch Durchfall und erhöhte Temperatur bekommen) UND das Kind erst einmal einen fitten Eindruck macht, kannst Du nichts machen. Aber diese Kombi ist doch eher selten. Ich zumindest erkenne ein krankes Kind 5 km gegen den Wind ...

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Re: Nachtrag

Antwort von Jomol am 05.06.2018, 16:53 Uhr

...und die Stimmung vergiften tun diese (zum Glück wenigen) Ausnahmen für alle... ärgert mich auch, ändern kann ich es nicht.
Meine Kinder machen übrigens mit Nurofen-Saft oft eine geheimnisvolle Spontanheilung durch, bevor das Zeug irgendwo angekommen sein kann (ist mir echt ein Rätsel). Dann kann ich sie nicht von gesunden Kindern unterscheiden (höchstens das sie etwas überdrehter sind). Natürlich schleppe ich sie nicht gedopt in den Kindergarten, aber die würd man mir wahrscheinlich abnehmen.
Ich denke trotzdem, daß man nicht alle, die sich da richtig verhalten, mit Attestzwang ärgern muß. Insbesondere weil der Arzt auch kein Hellseher ist und wer es darauf anlegt, sicher oft ein Attest bekommt.
Grüße,
Jomol

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von mama-nika am 05.06.2018, 17:41 Uhr

Bei uns gibt es die 48Std Regelung. Wir halten uns daran, obwohl ich meine Kinder natürlich kenne und sagem kann, dass sie auch nach 24Std symptomfrei auch gesund sind.
Mir graut es aber davor, falls es mal doch nicht der Fall sein sollte und sie erst nach sagen wir 40Std wieder Symptome haben. Dann wären wir der Buhmann, weil unser Kind andere Kinder ansteckt und die Eltern Zuhause bleiben müssen, obwohl sie ihre Kinderfreitage schon aufgebraucht haben.
Das täte mir besonders bei Alleinerziehenden leid, die darauf angewiesen sind, dass das Kind so oft wie möglich in den Kiga geht, weil sie sich auf Arbeit keine Fehltage mehr erlauben können.

Ob das alle Eltern bei uns im Kiga so handhaben glaube ich nicht. Von einer Familie weiß ich auch, dass sie im Falle von Fieber das Kind morgens mit Fiebersaft "zudröhnen" und hoffen, dass kein Anruf vom Kiga kommt.
Das finde ich sehr blöd. Dem Kind gegenüber und auch den anderen Kindern und Erziehern. Ansteckend ist es ja uU trotzdem.

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Re: Nachtrag

Antwort von Johanna3 am 05.06.2018, 20:03 Uhr

Mir tut es auch leid, wenn solche Regelungen überhaupt getroffen werden müssen, jedoch sonst kaum Hoffnung besteht, dass sich die Kinder immer wieder neu anstecken.
Damals hat mich erstaunt, wie selbstverständlich kranke Kinder gebracht werden (sollten). Von (nach dem Essen Antibiotika nehmen- aber eigentlich ist er wieder gesund) über den Hustensaft (bitte um zehn und vierzehn Uhr je ein Teelöffel, wenn sie stark hustet auch um 12 Uhr einen)
Schlimm finde ich auch, wenn es als "symptomfrei" gilt, wenn das Kind nicht mehr erbricht oder Durchfall hat, aber stattdessen sehr blass in der Ecke spielt und beim Geruch von Essen leicht grün wird. Toll ist es auch, wenn die Eltern dann unerreichbar sind.

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Naja

Antwort von dana2228 am 05.06.2018, 21:03 Uhr

Zum Antibiotika: meine Tochter hatte ständig Mittelohrentzündungen (bis sie endlich Paukenröhrchen bekam.), da musste die 10 Tage Antibiotika nehmen. Aber da habe ich die natürlich nicht 10 Tage daheim gelassen.
Oder mein Sohn hat Asthma, an schlimmen Tagen braucht er das Spray auch im Kindergarten.

Beides zähle ich jetzt nicht als krank ein.

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Re: Naja

Antwort von Johanna3 am 05.06.2018, 21:30 Uhr

Naja, Asthma ist schon eine Krankheit der Atemwege.....egal ob man es als solche ansieht.
Aber wir würden sicher keinem Kind Antibiotika (oder auch pflanzliche Säftchen) in der Einrichtung verabreichen. Schon allein aus rechtlichen Gründen nicht.

Dazu kann auch keine Erzieherin verpflichtet werden.

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Re: Naja

Antwort von dana2228 am 05.06.2018, 21:36 Uhr

Mit Attest null Probleme. Der HNO schrieb es auf, Tropfen mit in den Kindergarten und fertig. Deshalb konnte sie trotzdem wieder in den Kindergarten.

Und ja Asthma ist ne Krankheit aber nicht im Sinne von krank (muss zuhause bleiben) und sollten Kinder deshalb nicht in den Kindergarten dürfen? Die Erzieher hatte eine kurze Einweisung wie das Cortison verabreicht wird und gut.

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Re: Naja

Antwort von Johanna3 am 05.06.2018, 21:56 Uhr

Ich kenne es so, dass es da sehr große Probleme geben kann. Immerhin ist der Arzt den ErzieherInnen gegenüber nicht weisungsberechtigt. Aber wenn sie es machen...

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Re: Naja

Antwort von dana2228 am 05.06.2018, 22:00 Uhr

Demnach dürften Kinder die regelmäßig Medikament bräuchten ja garnicht in den Kindergarten.
Das währe ja echt schlimm.

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Re: Naja

Antwort von Johanna3 am 05.06.2018, 22:55 Uhr

Ist aber eher eine schwache Begründung dafür, die Antibiotikagabe abzuwälzen.

Selbst als ich in einer Einrichtung für schwerbehinderte Kinder gearbeitet habe, wurden diese im Normalfall außerhalb der Betreuungszeiten (und niemals von ErzieherInnen) verabreicht. Und in den Fällen, wo dies nicht möglich war, von der dort tätigen Krankenschwester.

Und was heißt: Gar nicht in den Kindergarten? Oder geht es jetzt um Medikamente die alle zwei Stunden gegeben werden müssen?

Echt schlimm wäre es, wenn ErzieherInnen dazu genötigt werden könnten, Medikamente zu verabreichen.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von luvi am 05.06.2018, 23:40 Uhr

Hallo,
Ich befürchte, dass euch bei der 48 Stunden-Regelung bzw. dem Pflichtarztbesuch die Eltern nicht mehr Bescheid geben, dass das Kind wegen Erbrechen am Tag zuvor zu Hause war oder dass es Läuse hatte o.ä. und das Kind trotzdem gebracht wird.
Außerdem ist auch nicht jedes Erbrechen ansteckend.

LG luvi

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Re: Naja

Antwort von Jomol am 06.06.2018, 1:36 Uhr

Toll, und was macht das mit dem Kind, Johanna, wenn Du statt ihm sein Asthmaspray zu geben, Eltern oder Rettung ranzitierst? Und so richtig tiefgründigen Sachverstand braucht es ja bei Dingen, die jede Oma, ohne mit der Wimper zu zucken, geben würde, wohl auch nicht. Du machst das Problem schlimmer- einmal wegen der Luftnot bis jemand kommt und außerdem, weil es das Kind vor den anderen Kindern zum Alien macht.
Entfernte Bekannte von uns hatten riesige Schwierigkeiten, weil sich der Kindergarten geweigert hat, ihr an Diabetes erkranktes Kind weiter zu betreuen. Da ging es nicht um Insulinspritzen, das machte ein Pflegedienst. Das gibt richtig Kraft: Das Kind hat eine schwere und dauerhafte Erkrankung, die Eltern sind sowieso erstmal sehr gefordert mit der Situation und dann macht die KiTa Streß.
Und zum Antibiotikum: Penicillin gibt es bei Angina (reichhaltige Erfahrung) 10 Tage und zwar wenn man Pech hat alle 6h, je nach Präparat. Nach spätestens einem Tag ist man nicht mehr ansteckend. Bis man nicht mehr krank ist dauert es vielleicht 3 oder 5 Tage. Das Kind darf also nach Johanna trotzdem nicht in die KiTa, weil es ihr nicht zuzumuten ist, mit ärztlicher Anweisung einmal am Tag diesen Saft zu geben??? Die meisten Kindergärten haben ja nun mal keine Krankenschwester.
Grüße,
Jomol

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Re: Naja

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 6:29 Uhr

Jomol, du wirst es nicht glauben: Auch in solchen Fällen ist es so, dass man den Notruf wählen soll. Lernt man übrigens im Erste-Hilfe-Kurs - wo ich ähnlich wie du argumentiert habe! Natürlich würde ich das Vorhandensein eines entsprechenden Präparates nennen.
Ich habe, anscheinend im Gegensatz zu dir, noch nicht miterlebt, dass sich ein Kind vor den anderen Kindern zum "Alien" macht.

Es kann die Diagnosefindung sehr erschweren, wenn man selber diagnostiziert (und der Asthmaanfall vielleicht keiner war). Oder der Fieberkrampf in Wirklichkeit nur hohes Fieber war, welches auf eine eigenständige Erkrankungen hinweisen würde.

Fände du es richtig, von Notärztes gelerntes schnell zu vergessen, um es "besser machen zu können?" Deine Taste mit dem Fragezeichen scheint zu klemmen.

Wie ich bereits sagte: Ein Arzt hat mir (und auch keiner anderen Erzieherin gegenüber) eine Weisungsbefugnis.

Das gesunde Kind (ich habe die Erfahrung gemacht, dass es so manchen Kinder unter Antibiotika einfach schlecht geht - auch wenn die eigentliche Erkrankung überstanden ist. Natürlich würde es den Eltern freistehen zu der Einrichtung zu kommen und ihr Kind selber medizinisch zu versorgen oder eine abholberechtigte Person damit zu beauftragen.

Ein Kind mit Diabetes hatten wir auch mal in der Gruppe. Mit in der Gruppe war eine Integrationskraft. Mir wäre es allerdings lieber, wenn Erzieherinnen "Streß" machen, als wenn sie nicht zugeben, dass die Situation sie überfordert - zur Gefahr des Kindes. Immerhin kann ein hypoglykämischer Schock lebensgefährlich sein.

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Jomol

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 7:48 Uhr

Sehe ich genau so.
Schlimm, wenn solche Kinder (ob Asthma, Diabetes eca) ausgegränzt werden weil Erzieher darauf keine Lust haben.
Ich kenne einige Kinder (gerade weil ich ein behindertes Kind habe) , die regelmäßig Medikamente brauchen. Das machen die Erzieher sehr souverän und klasse. Egal ob Regeleinrichtung oder Heilpädagogischer Kindergarten. Wobei beim letzteren auch eine Krankenschwester vor Ort ist.

Meine Tochter hätte dann vor den Paukenröhrchen fast nie gehen können. Gab garkeine Diskussion. Verordnung und gut war.

Natürlich ist es wichtig die Erzieher aufzuklären und hier gibt es sogar extra Einweisungen vom Arzt bei Notfall Medikamenten.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Grisu! am 06.06.2018, 10:44 Uhr

Danke Jomol, dass du das geschrieben hast. Ich dachte, so ein Beitrag kommt nicht mehr. Unsere Kleine spuckt auch oft im Auto, ist aber definitiv nicht krank. Wenn wir sie danach 48 Stunden nicht in den Kindergarten bringen können, brauchen wir nur noch eine Mittwoch bis Freitag Platz.
Wie ist es eigentlich bei einem Hustenanfall nach Verschlucken? 48 Stunden zu Hause. Ein Nieser, weil etwas die Nase gereizt hat? Bleiben die alle 2 Tage zu Hause?

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 11:00 Uhr

ich habe hier ein Kind was bei Wutanfälle sich so reingesteigert hat, teilweise bis zum Kotzen. Natürlich ist es in den Kindergarten gegangen.
Die 48 Stunden Regel finde ich bei einem Margen-Darm Infekt okey, aber doch nicht bei jedem spucken.

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Re: Nachtrag

Antwort von Sille74 am 06.06.2018, 11:20 Uhr

Ich verstehe, dass man als Erzieherin ungern Kindern Medikamente verabreichen möchte. Und ich persönlich finde auch, dass ein Kind, das so stark Ohren- oder Halsschmerzen hat, dass man Nurofen geben muss, nicht in den Kiga gehört, auch wenn es kein Fieber hat. Außerdem finde ich schon, dass der "Einnahmerhythmus von Medikamenten wie z.B. Antibiotika, wenn irgend möglich, so gestaltet werden sollte, dass es den Kiga/die Erzieherinnen nicht tangiert. Notfalls muss ich dann eben meinen eigenen Tag entsprechend umgestalten (Kind erwas später bringen oder früher holen oder so). In solchen Fällen würde ich die Gabe durchaus auch verweigern.

Bei chronisch kranken Kindern wie solchen mit Asthma oder Diabetes oder Kindern mit Allergie (z.B. gegen Wespengift) und Notfallset finde ich aber eine ganz konsequente Ablehnung, Medikamente zu verabreichen nicht richtig. Denn damit würde man ja diesen Kindern u.U. verbauen, einen Regelkindergarten zu besuchen. Welcher "normale" Kiga hierzulande hat eine Krankenschwester? Und nicht jedes Kind, das eine solche Beeinträchtigung hat, braucht ja eine Integrationskraft ...

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Re: Jomol

Antwort von kati1976 am 06.06.2018, 11:55 Uhr

Keine Lust? Kommst du klar? Das du deine Kinder immer in abgibst weiß ja jeder.

Aber hier ist es in allen Kitas nicht erlaubt Medikamente zu geben. Da kannst du doch auf den Kopf Stellen und Tanzen. Wenn euer macht ist es,aber vielleicht habe die einfach nur Mitleid weil sie wissen wie du tickst.

In der I Gruppe bei uns gibt es Kinder mit Erkrankungen und.die bekommen ihre Medikamente von ausgebildeten Krankenschwestern.

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Re: Jomol

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 11:59 Uhr

Ahje, du hast echt Probleme

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So ist es hier auch

Antwort von kati1976 am 06.06.2018, 11:59 Uhr

Und das finde ich auch richtig. Kranke Kinder gehören nach Hause. Ich habe ja für arbeitende Eltern Verständnis,aber hier sind es immer die Eltern die den ganzen Tag zu Hause hocken die ihre Kinder immer abgeben oder es Versuchen. Da bin ich froh das unsere Erzieher da knall hart sind.

Sieht ein.Kind krank aus wird sich geweigert das Kind anzunehmen. Wenn es Eltern nicht passt und es öfter vorkommt dann gibt es Konsequenzen.

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Re: Jomol

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 12:04 Uhr

Ich weiß nicht warum du immer glaubst ich gebe die Kinder an.

Hier ein letztes Mal:

Kind 1 (7): Schule bis 11.20 Uhr an zwei Tagen wegen AG bis 15 Uhr

Kind 2:(6) Kindergarten. Wird gefahren. Drei Tage bis 15 Uhr wegen Therapie, zwei bis 13 Uhr.

Kind 3(4): Bis 12 Uhr in Kindergarten

Kind 4 und 5 sind Zuhause.

Also erzähle nicht immer Müll!
Und hier gehen die Erzieher Alken Kindern Medikamenten. Also war hat es mit mir zu tun.

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Re: So ist es hier auch

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 12:05 Uhr

Klar bleiben Krankenhaus daheim.
Aber darf ein Kind mit Asthma nicht in den Kindergarten

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Re: So ist es hier auch

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 12:06 Uhr

Bleiben kranke Kinder Zuhause, sollte es heißen.

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Re: Jomol

Antwort von Sille74 am 06.06.2018, 12:52 Uhr

Echt? Sind das Krankenschwestern, die vom Kiga angestellt sind? Einem ganz normalen Regel-Kiga?Boah, das wäre ja Luxus pur! Oder kommen da extra welche wegen des Kindes und der Medikamentengabe in den Kiga? Auch das wäre super ...

Unser Kiga (Dorf) hat keine Krankenschwester ... Und dass eine externe von einem mobilen Dienst extra in den Kiga kommen würde, kann ich mir hier auch nicht vorstellen ... Also wenn es hier bei uns nicht in solchen Fällen erlaubt wäre, dass die Erzieherinnen Medikamente verabreichen, dann wäre solchen Kindern derKiga-Besuch hier bei uns u.U.verwehrt ... Das kann es ja eigentlich nicht sein ...

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Re: Naja

Antwort von Jomol am 06.06.2018, 13:18 Uhr

Der Kindergarten wurde von der Kinderdiabetesärztin geschult. Dafür braucht es auch keine Integrationskraft. Das ist ein ganz normales Kind wie eine Woche vor der Diagnose auch.

Warum bitte sollte ein Kind mit in der Einrichtung vorhandenem Asthmaspray und ärztlicher Bescheinigung denn jetzt plötzlich aus einem anderen Grund Husten und Atemnot haben? In diesem Fall 20 min auf den Rettungsdienst zu warten, ist unterlassene Hilfeleistung. Ich hoffe, daß nie ein Kind durch Dein Nicht- Handeln zu Schaden kommt. Das könnte nämlich auch lebensgefährlich sein.

Zum Glück ist das in unserer KiTa anders. Hier geben Erzieherinnen mit ärztlicher Verordnung problemlos Medikamente. Wir selber haben es bis auf Salbe bei Neurodermitis, wo wir das Kind streckenweise mindestens 4x pro Tag eincremen mußten, nie gebraucht. Aber da hat die Krippe das einmal mittags gemacht. Es ist niemand zu Schaden gekommen und es war auch kein Problem.

Grüße,
Jomol

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 17:42 Uhr

Dass mit den ziemlich gesunden Kindern, die die Notaufnahme blockieren, ist es eine Sache. Leider ist es aber auch so, dass viele Eltern erst einmal tief in die Hausapotheke greifen, bis sie dann doch einen Arzt aufsuchen. Gerade kürzlich las ich in der Zeitung, dass ein Kinderarzt dringend empfahl, mit Magen-Darm- Infekten frühzeitig einen Arzt aufzusuchen. Er habe mehrere Male einen Rettungswagen gerufen, da es ihm zu gefährlich schien, dass die Eltern mit dem Kind von der Praxis noch ins Krankenhaus fuhren.

Bei denjenigen, die die Notaufnahme blockieren, handelt es soft um diejenigen, die die "Öffnungszeiten" der Notaufnahme praktischer finden - und oft darauf drängen, dass möglichst eine Chemiekeule verordnet wird.....

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Re: Nachtrag

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 19:35 Uhr

Hier habe ich gerade wieder kürzlich ein Urteil gelesen, dass einem Kind mit Diabetes eine Integrationskraft zusteht. Es geht ja nicht nur um das Spritzen von Insulin und der Blutzuckermessung (sowie dem Errechnen der Menge). Sondern auch darum, dem Kind beizubringen, worauf es lernen muss bei sich selber zu achten. Zu erkennen, woran es mögliche Blutzuckerentgleisungen bemerkt.

Hinzu kommt, dass gerade zur Zeit viele (Regel)-Einrichtungen völlig überbelegt und unterbesetzt sind. Da ist es doch besser zuzugeben, dass man dieses Projekt nicht stemmen kann. Von dem häufigen Personalwechsel mal ganz abgesehen....

Wie uns der Kursleiter eben erklärte ist grundsätzlich dem Notruf der Vorzug vor dem Medikament zu geben, da dieses die Diagnose erschweren kann. Und das niemals ein Notfallmedikament den Notruf ersetzt. Da landet man ja auch in der Leitstelle, verweist auf die mögliche Erkrankung des Kindes und nennt den Namen des Medikamentes.

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Re: Nachtrag

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 19:55 Uhr

Ich glaube aber das es schwierig ist eine I-Kraft zu bekommen. Und wenn du ein Urteil gelesen hast, sind wahrscheinlich Jahre ins Land gegangen. Traurig für das Kind. Und wer hat Zeit, Nerven und Geld sich über Monate /Jahre eine I-Kraft einzuklagen?
Und in der Theorie doch nicht möglich das jedes Kind was vielleicht irgendwann Mal ein Asthma Anfall bekommen könnte, oder Allergische Reaktion zeigt eine I-Kraft hat. Ist doch in Schulen schon ein Trauerspiel für wirklich beeinträchtigte Kinder (Autisten, LB....). Super währe es, hätte jeder Kindergarten ein Heilerziehungspfleger oder Krankenschwester. Aber Mal ehrlich die spaaren ja schon ab der Grundbesetzung. Traurig aber war.
Im Bekanntenkreis ist ein Mädchen mit Krampfanfällen, auch die besucht einen normalen Kindergarten da sie so null Einschränkungen hat. Die Erzieher sind mit dem Notfall Medikament vertraut. Und natürlich wird parallel der Notarzt gerufen.

Denn es ist unerlassende Hilfeleistung den Kind nicht das Notfall Medikament zu geben. Oder diese Kinder gar vom Kindergarten auszuschließen.

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Haftung

Antwort von emilie.d. am 06.06.2018, 20:54 Uhr

Medikamente regelmäßig als nicht fachkundige Person zu verabreichen ist rechtlich problematisch. Man stelle sich das Geschrei vor, wenn die Erzieherin abgelenkt ist und Medikamente falsch gibt.

Im Notfall macht sich eine Erzieherin andersherum nicht strafbar, wenn sie z.B. nicht bei Wespenallergie das Cortison und Fenistil reinhaut. Das würde einem Fachkundigen wie Arzt blühen, als Laie müsste man noch nicht mal Wiederbelebung und Co probieren. Es ist sehr sinnvoll, dass man als Kind so früh wie möglich selbst lernt, sich zu helfen.

Ich kann Erzieherinnen verstehen, die darauf bestehen, dass die Eltern zur Medikamentengabe vorbeikommen. Ich hab auch schon Medis bei meinem Sohn falsch dosiert und ich habe nicht 20 andere Kinder, die um mich herumtanzen.

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Re: Haftung

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 21:46 Uhr

Vom Grunde gebe ich dir ja Recht.
ABER, was würde es jetzt für das Kind heißen? Das Kind darf nicht in den Kindergarten? Fackt ist du wirst kein I-Ststus erlangen wegen Athma, Diabetes oder ner Nussallergie.
Ein Kind früh daran führen ist Super und absolut notwendig. Aber mein Sohn schafft es bei einen Anfall sich nicht selbst das Spray zu geben, zumal es ja auch nicht für alle Kinder zugängig seien soll. Oder soll ein 3 bez. 4 jähriger das Medikament in der Tasche haben?
Also muss das von der Erzieherin aufbewahrt werden und zur Not gegebn. Ich bin sehr froh das dies kein Thema bei uns war. Nicht auszumachen würde die auf den Rettungsdienst warten, während das Medikament danrben liegt.

Und ich verstehe die Bedenken sehr. Noch bedenklicher finde ich aber diese Kinder von normalen Leben auszuschließen oder gar nach Luft ringen zu lassen.

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Re: Nachtrag

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 21:56 Uhr

"Denn es ist unerlassende Hilfeleistung den Kind nicht das Notfall Medikament zu geben. Oder diese Kinder gar vom Kindergarten auszuschließen."

Sicher kannst du keine seriöse Quelle dazu nennen, die ErzieherInnen, unter Strafandrohung, dazu verpflichtet Notfallmedikamente zu geben, oder?

Dieser Beitrag ist an Absurdität kaum zu überbieten. Ersthelfer müssen/dürfen keine Medikamente verabreichen! NIEMAND macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, wenn er keine Medikamente verabreicht. Und es handelt sich definitiv nicht um eine unterlassene Hilfeleistung, wenn ein Kitabesuch so nicht möglich ist. Sonst müssten jetzt die ganzen Eltern ja wegen unterlassener Hilfeleistung klagen.... und sich nicht etwa auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beziehen.

Wieso wird auf explizite Nachfrage selbst in Erste-Hilfe-Kursen dazu geraten, besser den Notruf zu wählen und den Verdacht auf wasauchimmer zu schildern? Und auf das Vorhandensein eines Mittels gegen xyz?

Wie du richtig schreibst: Es wird, leider, oft schon an der Grundbesetzung gespart. Und da sollen ErzieherInnen nun noch medizinisch tätig werden? Ist es nicht gut, wenn sie sagen, dass sie es sich nicht zutrauen? Auf jeden Fall dürfte es besser sein, als schwerwiegende Fehler zu riskieren. Gerade auch im Hinblick auf die Fluktuation in den Einrichtungen, will ich mir gar nicht ausmalen, wohin das führen könnte.

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Re: Haftung

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 21:58 Uhr

Würdest du ErzieherInnen raten, auf das zu hören, was andere Foristen so schreiben? Oder eher das anzuwenden, was sie in Erste-Hilfe-Kursen lernen?

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Re: Nachtrag

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 22:05 Uhr

Und warum ist es dann für viele Erzieher selbst verständlich?
Und es geht um ein Medikament welches ein Kind im Notfall benötigt.
Ich rede jetzt nicht vom Hustensaft. Um eine schon bekannte Erkrankung und nicht irgrndein Medikament. Sondern genau das Medikament, was der Arzt für genau diesen Notfall aufgeschrieben hat. Mit Stempel und Unterschrift, die Erzieher aufgeklärt hat. Und ja, sollten sie da nicht reagieren, können die gelangt werden. Die haben den Kind in der Not nicht geholfen.

Werden bei euch Kinder mit Krupp, Asthma, Diabetis, eca gundsärztlich abgelehnt?

Es macht keinen Sinn darüber zu streiten, wenn das in eurer Einrichtung so ist, okey. In denen die ich kenne ein Glück nicht. Da würde ich mein Kind dann auch nicht abgeben.

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Re: Haftung

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 22:06 Uhr

Das was der Arzt sagt! Und der sagt ganz klar, bei Asthmaanfall genau diesen Medikament verabreichen. Schriftlich festgelegt.

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Re: Haftung

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 22:08 Uhr

Das stimmt nicht. Wir hatten zwei Jahre ein Kind welches Diabetes hatte in der Gruppe. Mit Integrationskraft. Wenn diese krank war, blieb auch das Kind zu Hause. Gegen Nüsse sind viele Kinder allergisch.

Ich kenne ein Kind, für dass aufgrund einer seltenen Krankheit der Verzehr eines Apfels tödlich sein würde. Und auch vieles andere nicht unbedenklich war. Auch er hatte eine Integrationskraft. Später nicht mehr, er weiß genau, dass er nur essen darf, was er von zu Hause mitgebracht hat.

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Re: Nachtrag

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 22:15 Uhr

Für viele ErzieherInnen ist es auch selbstverständlich am Rande des Limits Kinder zu betreuen, statt eine Überlastungsanzeige zu stellen.
Und Nein, Ärzte sind ErzieherInnen gegenüber nicht weisungsberechtigt! Allerdings wäre es ziemlich blöd, erst zu sagen man würde das Medikament verabreichen, und es dann nicht tun. Es ist keine unterlassene Hilfele.istung, wenn ErzieherInnen keine (Notfall)Medikamente verabreichen. Ansonsten zeige mir doch bitte eine seriöse Quelle, die besagt, dass sie dazu verpflichtet wären.
Nein. Ich schrieb doch bereits, dass wir zwei Jahre ein Kind mit Diabetes in der Gruppe hatten.

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Re: Haftung

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 22:22 Uhr

Der Arzt ist den ErzieherInnen gegenüber GANZ KLAR KEINE Weisungsbefugnis!

Und der Kursleiter (Notarzt) des Erste-Hilfe-Kurses sagt GANZ KLAR etwas anderes.

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Re: Haftung

Antwort von dana2228 am 06.06.2018, 22:28 Uhr

Gut dann ist das bei euch anders.
Betrifft mich nicht. Deshalb müssen wir ja nicht weiter diskutieren.
Ich kenne das halt definitiv nicht.

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Re: Haftung

Antwort von Johanna3 am 06.06.2018, 22:31 Uhr

Stimmt. Im Normalfall sind rechtliche Fakten (Definition der unterlassenen Hilfeleistung, Verpflichtungen von Ersthelfern, Weisungsbefugnisse ect.) unumstößlich. Zum Glück.

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Natürlich müssen die reagieren.

Antwort von emilie.d. am 06.06.2018, 23:40 Uhr

Notarzt rufen etc, aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben.

Man kommt da rechtlich einigermaßen auf die sichere Seite als Erzieherin, wenn man dem Kind 'assistiert', das Kind also sich das Spray offiziell selbst verabreicht und man nur hilft beim Inhalieren.

Und nochmal, ich kann bei regelmäßiger Gabe total verstehen, dass Erzieherinnen rechtliche Konsequenzen befürchten. Dann ist es an den Eltern, jemanden zu organisieren, der in den Kiga kommt. Das fängt doch bei so simplen Sachen wie Cortisonspray schon an. Mal angenommen, der Zustand verschlechtert sich und es kommt raus, dass die Erzieherin das Zeug va an den Gaumen gesprüht hat. Oder Kind bekommt Soor im Mund, weil die Erzieherin nicht drauf geachtet hat, dass Kind danach isst und trinkt.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von Birgit 2 am 07.06.2018, 8:00 Uhr

Ich habe den Anschein, dass es überall anders geregelt ist was die Medikamentengabe angeht. Uns ist es verboten worden, es sei denn, es sind Notfallmedikamente.

In Letzteres findet eine Einweisung aller Kollegen statt und es ist einiges an Papierkram sowohl vom Arzt als auch von den Eltern auszufüllen. Wir hatten schon Kinder mit Asthmaspray, Kinder die zu Fieberkrämpfen neigen und demnächst ein Kind mit hochgradiger Nussallergie und wir bekommen eine Einweisung in Setzung eines Pens.

Gleichzeitig sollen wir aber immer im Anfallsfall den Krankenwagen rufen...

So sind unsere Vorschriften. Natürlich bin ich in der Lage, Medikamente zu geben, dass mache ich ja bei meinen Kindern auch...Ich setze mich aber nicht über Vorschriften hinweg. Von daher würde ich im Einzelfall immer nachfragen, wie es geregelt ist.

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Re: Haftung

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 8:32 Uhr

Dass ein Erste-Hilfe-Leistender rechtlich IMMER ahf der sicheren Seite ist, wenn er keine Medikamente gibt, stimmt so aber nicht!

Bei dieser Frage besteht halt große Unsicherheit, da es keine festgeschriebenen Regelungen gibt (wahrscheinlich gar nicht geben kann bei der Vielzahl der möglichen Szenarien) und es letztlich auf die Wertung des Gerichts ankommt. In den Erste-Hilfe-Kursen wird gesagt, dass es ein absolutes No-Go ist, als Ersthelfer und Laie Medikamente zu verabreichen, weil es aus medizinischer Sicht so ist und man damit auch rechtlich im Großteil der Fälle tatsächlich auf der sicheren Seite ist. Aber gerade im "Allergie-Notfallset-Fall" kann/muss die Beurteilung ggf. anders ausfallen: hier ist die Gabe der Medikamente aus dem Notfallset die einzige wirksame (erste) Hilfe. Möglicherweise kommt sogar ein gerufener Rettungswagen/Notarzt zu spät. Wenn also der Ersthelfer das Allergie auslösende Ereignis mitbekommen hat, von der Allerfie weiß, weiß, wo das notfallset ist und womöglich sogar noch so ungefähr die Handhabung kennt, ist es durchaus möglich, dass er sich haftbar und strafbar macht. Ganz abgesehen davon, was es in dem Fall für Ersthelfer und Kranken (sofern er es überlebt) psychisch bedeutet, dass sich auf die Rechtslage zurückgezogen wird ...

Wie gesagt, ich kann verstehen, wenn Erzieherinnen keine Medikamente geben möchten, weil es eben heikel ist, und in vielen Fällen kann das ja auch vermieden werden, aber sich immer darauf zurückzuziehen, finde ich im Sinne der betroffenen Kinder nicht richtig. Klar ist man auf der sicheren Seite, wenn man von vornherein sagt, man macht es auch im Notfall nicht. Dann kann aber ein im Großen und Ganzen völlig "normales" Kind u.U. keinen Regelkindergarten besuchen ...

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Atteste aus der Notaufnahme

Antwort von Jomol am 07.06.2018, 10:28 Uhr

...da erzählen mir Freunde was anderes. Der Kindergarten verlangt ein Attest ist durchaus keine seltene Forderung am Sonntag nachmittag (gesundes Kind, daß Freitag mittag im Kindergarten erbrochen hat). Da haben die Kinderärzte zu.
Beliebt ist aber wohl auch eine zweite Meinung bei Schnupfen seit drei Tagen.
Grüße,
Jomol

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Re: Nachtrag

Antwort von Jomol am 07.06.2018, 10:40 Uhr

Du ziehst Dich sehr auf Deinen Erste Hilfe Kurs zurück. Mit welcher Begründung sollte denn eine auf ein spezielles Kind abgestimmte Anweisung eines behandelnden Arztes mißachtet werden zugunsten einer allgemeinen Aussage eines Erste-Hilfe-Kurs-Verantstalters, der im E-Fall Rettungssanitäter von der Feuerwehr war und nicht notwendigerweise irgendwelche Ahnung von Kindern hat?
Kannst Du es denn moralisch vertreten, wenn ein Kind im Asthmaanfall stirbt, weil Du mit dem Rettungsdienst konferiert hast und dann der Zeitpunkt, wo es noch gut genug atmen konnte um zu inhalieren, vorbei ist? Ich sag doch nie, daß Du die Rettung bei einem Asthmaanfall nicht rufen sollst.
Wer nichts macht, macht nichts verkehrt, stimmt einfach nicht immer.
Grüße,
Jomol

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Re: Nachtrag

Antwort von dana2228 am 07.06.2018, 11:57 Uhr

Eben, das halte ich für absurt.

Habe ich bei uns in den Kindergärten auch noch nicht erlebt. Ein Glück. Finde den Gedanken schrecklich das eine Erzieherin ein Kind lieber ersticken lässt als ihm seine Notfall Medikamente zu geben. *Gänsehaut*

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Doch, es kann, je nach Umständen,durchaus unterlassene Hilfeleistung vorliegen, ...

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 12:45 Uhr

... wenn ein Notfallmedikament nicht verabreicht wird!

s. hierzu auch mein anderes Post:

https://www.rund-ums-baby.de/kigakids/Haftung_203842.htm

Wirkloch auf der ganz socheren Seite ist man da nur, wenn man ein Kind gar nicht aufnimmt. Aber das kann es ja auch nicht sein in Zeiten von Inklusion etc., ein (im Falle einer schweren Allergie) an sich völlig "normales", gesundes Kind außen vor zu lassen. Und ich glaube nicht, dass es in dem Fall eine I-Kraft gibt. Zum Glück ist so etwas aber ja nicht soooo häufig. Im Einzelfall aber halt schlimm für die Betroffenen ...

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"..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben."

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 13:38 Uhr

Das stimmt so pauschal nicht!

Laienersthelfer dürfen/sollen/können selbst keine medizinische Diagnose stellen und eigenmächtig Medikamente sozusagen "verordnen" und verabreichen. Das ist aber doch etwas ganz anderes, als wenn ein dem Ersthelfer bekanntermaßen gegen Bienengift allergischer Mensch erkennbar von einer Biene gestochen wird, Probleme bekommt und der Ersthelfer sogar weiß, dass ein Notfallset vorhanden ist und vielleicht sogar weiß, wo ...

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Re: "..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben."

Antwort von dana2228 am 07.06.2018, 13:53 Uhr

Natürlich können die da belangt werden. Die Männer vom Erste Hilfe-Kurs reden ja allgemein. Sprich: bekommt ein Kind schwer Luft, kann ich nicht auf gut Glück ein Medikament gegen. Hat das Kind aber Athma, Notfallmedikament und eine Einweisung vom Arzt liegt vor,, ist das doch eine andere Sache. Was soll
Es ist nur menschen verachtent Kindern in Not nicht zu helfen. Ich habe das erlich gesagt auch noch nie gehört. Mann benötigt auch kein Studium dazu Notfall Medikamente zu geben. Jede Oma, Patentante kann das.

Aber eine Diskussion ist hier sinnlos. Nur gut das nicht alle Erzieher so denken und ein Kind im Notfall nicht verrecken lassen. Da bleibt uns als Mütter nur Augen auf beim der Kindergarten Wahl.

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Re: "..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben."

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 14:25 Uhr

Es ging in dem Kurs, der von einem Notarzt abgehalten wurde, genau um dieses Thema. Und der sagte eben, dass dem Notruf Priorität einzuräumen wäre und hier auf Erkrankungen oder Allergien des Kindes hinzuweisen wären. Ebenso auf den Namen des Bedarfsmittels. Und dann Anweisungen abgewartet werden müssen.

Fakt ist: ErzieherInnen können keine medizinischen Diagnosen stellen. Sie können in vielen Fällen sicher einen Asthmaanfall vermuten und viele würden das entsprechende Mittel geben. Aber vielleicht hat das Kind tatsächlich etwas aspirierten und die Gabe des Mittels wäre kontraproduktiv. Das gleiche gilt für andere Erkrankungen.

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Re: "..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben."

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 14:30 Uhr

Das war nicht "ein Mann vom Kurs", sondern ein Notarzt, der den Kurs leitete. Und es ging um die Frage, die auch von mir kam, wie eben mit "Notmedikamenten" verfahren werden muss.

Zum Glück ist "der Mann" konkret auf Fragen eingegangen die gestellt wurden. Er konnte auch einiges darüber berichten, traurigerweise, was bei unwissentlich falscher Anwendung passieren kann.

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Das kommt alles auf den Einzelfall an.

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 14:33 Uhr

Jedenfalls ist es so pauschal nicht richtig, dass einem rechtlich auf keinen Fall etwas passieren kann, wenn man ein Medikament gibt. Genauso wenig ist es richtig, dass man rechtlich in jedem Fall dran ist, wenn man ein Medikament falsch gibt.

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Re: "..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben."

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 15:03 Uhr

Ja, aber auch als Notarzt (und als solcher ist er zudem normalerweise kein Jurist) kann er kein Pauschalurteil für wirklich alle Einzelfälle und Konstellationen abgeben (das kann nicht einmal der Strafrechtler), da es eben keine feste Regelung für alles gibt und geben kann und wir kein case law haben. Auch dieser Notarzt kann da nur eine Tendenz referieren.

Natürlich darfst Du Kind X, das japend nach Luft ringt, nicht einfach mal das Asthmamedikament von Kind Y verabreichen, weil das, was Kind X hat, (für Dich) genau so aussieht wie ein Asthmaanfall von Kind Y ... Dennoch musst Du rechtlich gesehen aber, je nach den Umständen, möglicherweise dem Allergie-Kind seine Notfallmedikamente verabreichen.

Wie gesagt, vei einem schweren allergischen Schock kann es zu spät sein, auf den Notarzt zu warten ... Da sollten doch rechtliche Erwägungen schxxx egal sein ...

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Sorry, Fehlerteufel, es muss heißen:

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 15:17 Uhr

"Jedenfalls ist es so pauschal nicht richtig, dass einem rechtlich auf keinen Fall etwas passieren kann, wenn man keine Medikament gibt."

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Re: "..., aber sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn sie keinen Reliever geben."

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 15:34 Uhr

Es ging auch um das, was er als Notarzt vertrat - und dabei ging es nicht um rechtliche Aspekte.

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Re: Sorry, Fehlerteufel, es muss heißen:

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 15:36 Uhr

Nein? Wo ist denn jemals ein Ersthelfer belangt worden, weil er keine (Notfall)Medikamente gab. Oder wo ist eine Verpflichtung zu entnehmen, solche geben zu müssen?

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Fall für den RA

Antwort von emilie.d. am 07.06.2018, 15:48 Uhr

Ich glaube, das klären wir hier nicht mehr, ob eine Erzieherin sich strafbar macht, wenn sie lediglich den Notarzt verständigt.

Wie ich oben geschrieben habe, rechtlich sicher ist man, wenn man offiziell dem Kind beim Inhalieren nur 'assistiert' bzw. beim Trinken vom Fenistil hilft.

Und regelmäßige Medikamentengabe können mE Erzieherinnen idR nicht leisten. In England gibt es doch auch Schulschwestern und Co, da müsste man dann in Deutschland eben auch drüber nachdenken, wenn der Bedarf in Kitas da ist. Oder speziell geschultes Personal.

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Re: Sorry, Fehlerteufel, es muss heißen:

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 15:53 Uhr

Ich behaupte nirgends, dass es eine allgemeine Verpflichtung gibt, in jedem erdenklichen Fall zwingend Notfallmedikamente geben zu MÜSSEN. Die gibt es in der Tat nicht. Daher kommt es ja auf den Einzelfall an! Ob schon jemals jemand belangt worden ist, weil er ein Notfallmedikament nicht gegeben hat, kann ich nicht sagen. Gäbe es eines, könnte man es trotzdem nicht eins zu eins auf einen anderen Fall übertragen, gäbe es (noch) keines, heißt es noch lange nicnt, dass es nie zu einem solchen kommen könnte.

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Ja, so kann ich es vorbehaltlos unterschreiben!

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 16:05 Uhr

Und wahrscheinlich hast Du Recht, dass man dem Rechnung tragen muss, dass heutzutage viel mehr und auch deutlich jüngere Kinder viel längere Zeit im Kiga verbringen als früher und viel häufiger beide Elternteile außer Haus berufstätig sind. Da muss man vielleicht wirklich darüber nachdenken, Krankenschwestern einzustellen. Je nach Größe kann ja eine auch für mehrere Kigas zuständig sein.

Und um wieder mehr auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: diese könnte dann vielleicht auch mit mehr Autorität als eine Erzieherin die Entscheidung treffen, ein Kind nicht anzunehmen, wenn es krank wirkt ...

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Re: Sorry, Fehlerteufel, es muss heißen:

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 16:11 Uhr

Laut besagtem Arzt ist einer der Gründe, dass sie erstmal den Notruf wählen sollten, dass die Erzieherinnen nie eine Diagnose stellen können. Aber bei dem "Asthmaanfall" kann es sich auch um einen aspirierten Gegenstand handeln. Und der "Fieberkrampf" kann einfach so plötzlich hohes Fieber sein, welches auf eine eigenständige Erkrankung hinweist. Ich wüsste nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage eine ErzieherIn zur Medikamentegabe verpflichtet werden könnte. Dann müsste quasi ein Universalmittel erfunden werden, welches nie schaden kann, keine Diagnosen erschwert und es keine Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten haben kann.

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Re: Ja, so kann ich es vorbehaltlos unterschreiben!

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 16:15 Uhr

Ich wäre auch vorbehaltlos dafür, dass in jedem Kiga mindestens eine Krankenschwester arbeitet.

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Wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an.

Antwort von Sille74 am 07.06.2018, 16:36 Uhr

Dass der Notarzt sofort gerufen werden muss, ist ja keine Frage! Und in Zeiten tragbarer und schnurloser Telefone und Handys kann ja auch vieles parallel laufen.

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Re: Atteste aus der Notaufnahme

Antwort von Johanna3 am 07.06.2018, 20:16 Uhr

Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass Kinderärzte am Sonntag zu haben. Gut finde ich, dass es auch die Möglichkeit gibt eine Anlaufpraxis aufzusuchen. Für ein "Attest" würde hier keiner in der NOTaufnahme drankommen.

Leider gibt es auch viele Eltern, die bei Scharlach stets von "einer leichten Allergie" ausgehen und auch häufiges Erbrechen mit einer Lebensmittelunverträglichkeit erklären - welche sich später als Noro-Virus herausstellte.

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Re: Magen-Darm (?) und wie wird damit umgegangen?

Antwort von ak am 08.06.2018, 12:48 Uhr

Finde ich gut..

Habe jetzt keine Antwort gelesen... aber ich finde es unverantwortlich von den Eltern ihre Kinder wieder frühzeitig zu schicken. Geht gar nicht.

Wenn das Kind krank ist , ist es krank. Man weißt doch selbst wie man sich fühlt, wenn man sich unwohl fühlt. Dann soll es zudem noch dem Lärmpegel ausgesetzt sein ? Eigentlich unverschämt. Der Körper braucht Ruhe um sich zu erholen.
Dafür gibt es doch auch das Kinderpflege-Krankengeld.

Meine Nachbarin, selbst Erzieherin, sagte mir mal... die Kinder lassen wir wieder abholen, wenn wir meinen es geht ihnen nicht gut.

Zumal ja auch alle anderen angesteckt werden.

Ich verstehe einige Eltern überhaupt nicht.

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