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Geschrieben von lilke am 16.06.2018, 17:33 Uhr

Die LMIV gilt in diesem Bereich nicht.

Der Punkt war denke ich mal, dass wenn die KiTa bereits aus anderen Gründen (Mittagessen) als Lebensmittelhersteller gilt, auf dem Gelände der KiTa der Verkauf von durch Privatpersonen hergestellte Sachen eben auch in den Verantwortungsbereich der KiTa fällt und die gleichen Bedingungen erfüllt sein müssen. Ergo... In diesem Fall Kuchen in der KiTa nicht verkaufen, sondern wenn dann woanders.

LG Lilly

 
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