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Geschrieben von Henni am 17.11.2010, 7:48 Uhr

Außerdem:

wie gesagt, ich findew es auch übertrieben aber nciht ungerechtfertigt, WENN der Verweis kommt kannst du schriftlich Einspruch erheben, dann wirst du seöbst auch noch mla eingeladen und gehört etc....aber: in der regel hören da Eltern Dinge über das Verhalten ihres Kindes, die sie meist dann eigetnlich DOCH cniht wissen wollten....du schreibst ja selbst dass er ein auffälliger SChüler ist.... aber wie gesagt: 1. glaube cih nciht, dass der Verweis kommt
2. musst du ihn ja nciht akzeptieren!

Alles Gute

 
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