Die Geburt

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Geschrieben von DreiJungsMama am 12.12.2017, 21:23 Uhr

schaden

Die Frage, ob ein bleibender körperlicher Schaden entstanden ist, ist nicht relevant.

Auch das Fesseln einer Person mit Klebeband ist Körperverletzung. Auch das Abschneiden der Haare einer Person ist Körperverletzung.

Die Gabe eines Medikamentes ist ohne Zustimmung des Patienten nicht zulässig. Jeder ärztliche Eingriff ist per se eine Körperverletzung, die erst durch die Einwilligung des Patienten straffrei wird.

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Im Ergebnis muss also festgestellt werden, dass jede ärztliche Behandlungsmaßnahme, die in die körperliche Unversehrtheit eingreift, den objektiven Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dies gilt auch für erfolgreiche und kunstgerecht ausgeführte Eingriffe (im Ergebnis: BGH, Urteil v. 05.07.2007, 4 StR 459/06, zitiert nach juris, dort Rn. 16).

Wie Fischer (aaO, Rn. 9) es so treffend beschreibt, entfällt die Strafbarkeit des Arztes wegen Körperverletzung eben nicht wegen der guten Absicht oder der medizinischen Indiziertheit. Auch ein "positives Gesamtsaldo" ändert daran nichts. So sehr es den ein oder anderen Arzt nun verunsichern mag, ist dieses Ergebnis nur konsequent. Nähme man an, dass jegliche kunstgerechte und indizierte Eingriffe auch ohne oder gar gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden könnten, wäre eigenmächtigen Eingriffen Tür und Tor geöffnet. Dies hätte aber verschiedene Grundrechtsverletzungen bei den Patienten zur Folge, die ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat nicht tolerieren kann.
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https://www.lanz-legal.de/home/medizinstrafrecht/k%C3%B6rperverletzung-durch-den-arzt-voraussetzungen-und-beispiele/

 
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