Die Geburt

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Geschrieben von Issi123 am 11.12.2017, 20:25 Uhr

Meptid verschwiegen

Guten Abend,
ich bräuchte mal Eure Ansicht. Die in der Klinik tätige Beleg-Hebamme hat mir während der Geburt meines Kindes in der Eröffnungsphase Buscopan verabreicht. AUf meine ausdrückliche Nachfrage hin erklärte sie mir (was mein bei der Geburt anwesender Ehemann jederzeit bezeugen kann), dass sie mir ausschließlich Buscopan verabreicht.
Aus der Krankenakte ist nun jedoch ersichtlich, dass sie mir nicht nur Buscopan, sondern gleichzeitig auch 1 Ampulle Meptid (ein Opioid) intravenös verabreicht hat. Das ging dann in mein Blut und zwangsläufig in den Blutkreislauf des Kindes.
Sie hat mich also nicht aufgeklärt sowie sogar ausdrücklich angelogen.
Was würdet ihr nun gegen die Hebamme tun?
Viele Grüße
Issi

 
32 Antworten:

Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Nenilein am 11.12.2017, 22:25 Uhr

Bei dir ist alles in Ordnung?
Bei dem Kind ist alles in Ordnung?
Ja?
Dann würde ich nichts tun. Du musst ja für eine eventuelle noch folgende Geburt nicht nochmal mit ihr entbinden, wenn du dich dermaßen hintergangen fühlst.
Aber da jetzt im Nachhinein wenn nicht mal groß was war - also einfach aus Prinzip - ein Fass auf zu machen ist doch etwas albern.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Sille74 am 11.12.2017, 23:02 Uhr

Ich würde ihr sagen, dass ich es schxxx... finde, dass sie mich nicht genau über die verabreichten Medikamente aufgeklärt hat, und mir für die zweite Schwangerschaft und Geburt eine andere Hebamme suchen. Ansonsten würde ich mich an meinem gesunden Kind erfreuen ...

Wie Dir ja bereits mehrfach im Experten-Forum versichert wurde, ist die Verabreichung dieses Medikaments kein Kunstfehler und für das Kind unschädlich. Möglicherweise kannst Du die Hebamme ja auch ohne Schaden erfolgreich verklagen, weil sie Dir ohne gescheite Aufklärung das Medikament verabreicht hat. Nur warum? Aus Prinzip? Aber dann braucht man sich auch nicht zu wundern, dass keine Hebamme mehr Beleghebamme oder gar Hausgebirtshebamme mehr machen will, dass ihre Versicherungen unbezahlbar werden und sehr schnell zum Kaiserschnitt geraten wird ...

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von emilie.d. am 12.12.2017, 12:38 Uhr

Käme drauf an. Prinzipiell kannst Du mit dem Sekretäriat der Klinik einen Termin ausmachen und Dich mündlich beschweren oder an das Chefarzt-Sekretäriat einen Brief schreiben. Alternativ Geschäftsführer (findet man im Impressum).

Rein rechtlich wirst Du der Klinik wahrscheinlich nichts können.

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Körperverletzung

Antwort von DreiJungsMama am 12.12.2017, 15:35 Uhr

Hallo issi,

Ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, auch, dass dich die Antworten die du erhalten hast nicht zufriedenstellen.

Im Grundsatz ist das, was die Hebamme getan hat, Körperverletzung - nämlich eine Handlung an / Eingriff in deinen Körper ohne deine Einwilligung bzw. Entgegen deinem erklärten Willen.

Als ersten Schritt solltest du beweise sichern - d.h. Eine vollständige Kopie deiner Patientenakte anfordern. Das ist dein Recht (kopierkosten zu deinen lasten).

Erster Ansprechpartner bei der Verletzung von Patientenrechten ist deine Krankenkasse. Informiere dich auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung über deine rechte und Ansprechpartner.
Krankenhäuser haben üblicherweise Beschwerdestellen.

Und natürlich auch noch eine Option, wenn auch "extrem":

Wenn du das strafrechtlich verfolgen willst, solltest du dich vermutlich von einem - im Idealfall in Medizinrecht qualifizierten - Anwalt beraten lassen. Strafanzeige kann man natürlich auch direkt stellen...

Du kannst vielleicht auch über Organisationen wie die Roses Revolution oder gerechte Geburt dich erkundigen, wo du Unterstützung bekommen kannst?

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Re: Körperverletzung

Antwort von Silke Westerhausen,St.Anna Hospital am 12.12.2017, 19:42 Uhr

Körperverletzung ist das nicht,da nichts am Körper der Mutter und des Kindes verletzt wurde - Strafanzeige? Ich finde man sollte ein bisschen auf dem Boden bleiben..

Es handelt sich um mangelnde Aufklärung und das ist sicher nicht in Ordnung - warum wird nicht einfach mit der betreffenden Person das Gespräch gesucht?

SW

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Das sieht die Rechtsprechung anders

Antwort von DreiJungsMama am 12.12.2017, 20:03 Uhr

Genau das - die nicht erfolgte Aufklärung und Einholung der Einwilligung - macht die Körperverletzung aus.

"Ausgehend von der Auffassung des Reichsgerichtshofs aus dem Jahre 1894 (RGSt 25, 375 ff.) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 35, 246 ff.; BGH NStZ-RR 2007, 340 [341].; NStZ 2008, 150 [150 f.]) stellt jeder ärztliche Heileingriff tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§ 223 ff. StGB; 823 I BGB dar (Tabelle 1 gif ppt).

Als Eingriffe werden nicht nur therapeutische ärztliche Maßnahmen gewertet, wie etwa die Durchführung von Operationen (BGH NStZ-RR 2007, 340 f.) oder die Verabreichung von Medikamenten (BGH NJW 2007, 2771 [2772]), sondern auch diagnostische Verfahren (VersR 2009, 257 ff.), wie die digitale Subtraktionsangiografie, aber auch einfache Blutentnahmen oder fremdnützige Blutspenden (BGH NJW 2006, 2108 ff.). Eine Körperverletzung wird in § 223 StGB entweder als körperliche Misshandlung, also eine üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt, oder als Gesundheitsschädigung durch Hervorrufen oder Steigern eines, auch nur vorübergehenden, pathologischen Zustands beschrieben (6, 13).

Für die Bewertung der Tatbeständsmäßigkeit einer Körperverletzung durch die Rechtsprechung ist es unerheblich, ob der Eingriff ärztlich indiziert und lege artis mit ärztlichem Heilwillen durchgeführt wurde (andere Auffassungen: [Tabelle 1]). Wie jede andere Form der Körperverletzung, zum Beispiel Faustschläge im Rahmen eines rechtswidrigen Angriffs, können auch ärztliche Eingriffe strafrechtlich sanktioniert werden (Freiheitsstrafe, Geldstrafe), wenn nicht besondere Gründe die Strafbarkeit entfallen lassen. Ein ohne ordnungsgemäße Aufklärung erfolgter operativer Eingriff, der den Tod des Patienten zur Folge hat, kann strafrechtlich sogar als Verbrechenstatbestand einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB – Mindestfreiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) gewertet werden (vgl. Tabelle 3: BGH NStZ-RR 2007, 340 f. Tod eines Patienten bei Liposuktion; BGH NStZ 2008, 150 ff.: Tod eines Patienten bei ambulantem „Turbodrogenentzug“).

Aus zivilrechtlicher Sicht kann ein rechtswidriger, ärztlicher Eingriff eine vertragliche (§ 280 I BGB) oder deliktische (§§ 823 I, II, 831 I, 839 I BGB) Haftung begründen (Tabelle e1 gif ppt) (8, 18, 22, 28, 32). Die Selbstbestimmungsaufklärung des Patienten stellt eine vertragliche Nebenpflicht des Arztes dar (BGH VersR 2005, 836 f.). Gesundheitliche Schäden, die nach Operationen eingetreten sind und über deren Risiken nicht aufgeklärt wurde, können aufgrund der fehlenden Einwilligung in diese Risiken erhebliche Schmerzensgeldansprüche auslösen ([Tabelle e4] OLG Köln Beschl. v. 3. 9. 2008, 5 U 51/08, I-5 U 51/08: 100 000 Euro für die von der Einwilligung nicht gedeckte Entfernung weiblicher Geschlechtsorgane bei einem „Zwitter“; OLG München Urt. v. 25. 9. 2008, Az. 1 U 3198/07: 50 000 Euro bei Harnstressinkontinenz sowie Ejakulations- und Erektionsunfähigkeit mit vollständigem Verlust der Kohabitationsfähigkeit). In Einzelfällen wurden sogar Schmerzensgeldansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeurteilt, auch wenn sich dieser Fehler nicht auf die weitere Behandlungsentscheidung ausgewirkt hat oder hätte (OLG Jena, VersR 1998, 586 [586 ff.]: 15 000 DM Schmerzensgeld; andere Auffassung aber: BGH VersR 2008, 1668 [1668 f.]; OLG VersR 2004, 1564 [1564 f.]). In berufsgerichtlichen Verfahren ist eine standesrechtliche Ahndung rechtswidriger ärztlicher Eingriffe möglich (17). Da es unbillig wäre, den medizinisch indizierten und lege artis durchgeführten ärztlichen Heileingriff, der nach ordnungsgemäßem Aufklärungsgespräch vom Patienten gewünscht wird, straf- und zivilrechtlich zulasten des Arztes als Körperverletzung zu ahnden, sieht die Rechtssystematik im Allgemeinen eine Bestrafung nur für rechtswidrig und schuldhaft begangene Körperverletzungen vor. Rechtswidrig sind solche Eingriffe in die Rechtssphäre des Patienten, die nicht von einem Rechtfertigungsgrund legitimiert werden. Ein Eingriff ohne Einwilligung aufgrund unzureichender Aufklärung ist auch rechtswidrig, wenn die Behandlung an sich sachgerecht ist (BGH NJW 2007, 2771 [2772]). Als Rechtfertigungsgrund für den ärztlichen Heileingriff kann die (mutmaßliche) Einwilligung (Kasten e1 gif ppt) herangezogen werden. "

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/64642/Aufklaerung-und-Einwilligung-des-Patienten-Nach-Massgaben-aktueller-hoechstrichterlicher-und-oberlandesgerichtlicher-Rechtsprechung

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Re: Körperverletzung

Antwort von Nenilein am 12.12.2017, 20:26 Uhr

Man kann es auch übertreiben...
Es ist niemandem was passiert, kein Schaden in irgendeiner Hinsicht.
Hauptsache immer aufs Prinzip bestehen.

Der ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von PearlandMum am 12.12.2017, 20:53 Uhr

Wenn Du oder Dein Kind davon Schaden genommen habt, ist das Ganze mehr als einen Gedanken wert.
Dass Du Dich übergangen/belogen fühlst, kann ich auch verstehen.
Aber ansonsten geht mir die Diskussion ein bißchen zu weit, was genau soll das bringen?
Ja, nicht schön, über Deinen Kopf hinweg. Und ja, rechtlich nicht in Ordnung, aber was genau willst Du damit bezwecken?

LG
Pearl

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schaden

Antwort von DreiJungsMama am 12.12.2017, 21:23 Uhr

Die Frage, ob ein bleibender körperlicher Schaden entstanden ist, ist nicht relevant.

Auch das Fesseln einer Person mit Klebeband ist Körperverletzung. Auch das Abschneiden der Haare einer Person ist Körperverletzung.

Die Gabe eines Medikamentes ist ohne Zustimmung des Patienten nicht zulässig. Jeder ärztliche Eingriff ist per se eine Körperverletzung, die erst durch die Einwilligung des Patienten straffrei wird.

"
Im Ergebnis muss also festgestellt werden, dass jede ärztliche Behandlungsmaßnahme, die in die körperliche Unversehrtheit eingreift, den objektiven Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dies gilt auch für erfolgreiche und kunstgerecht ausgeführte Eingriffe (im Ergebnis: BGH, Urteil v. 05.07.2007, 4 StR 459/06, zitiert nach juris, dort Rn. 16).

Wie Fischer (aaO, Rn. 9) es so treffend beschreibt, entfällt die Strafbarkeit des Arztes wegen Körperverletzung eben nicht wegen der guten Absicht oder der medizinischen Indiziertheit. Auch ein "positives Gesamtsaldo" ändert daran nichts. So sehr es den ein oder anderen Arzt nun verunsichern mag, ist dieses Ergebnis nur konsequent. Nähme man an, dass jegliche kunstgerechte und indizierte Eingriffe auch ohne oder gar gegen den Willen des Patienten durchgeführt werden könnten, wäre eigenmächtigen Eingriffen Tür und Tor geöffnet. Dies hätte aber verschiedene Grundrechtsverletzungen bei den Patienten zur Folge, die ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat nicht tolerieren kann.
"
https://www.lanz-legal.de/home/medizinstrafrecht/k%C3%B6rperverletzung-durch-den-arzt-voraussetzungen-und-beispiele/

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Möwenkind am 12.12.2017, 21:29 Uhr

Unangesprochen würde ich es auf jeden Fall nicht lassen. Wie würdest Du Dich das nächste Mal fühlen, wenn Du ins KH gehst? Sei es zum Entbinden, wg. eines Magengeschwüres,... Keiner sollte die Angst haben, dass Dinge mit ihm gemacht werden, denen er vorher nicht ausdrücklich zustimmt. Wie ich es genau angehen würde, weiß ich nicht, aber einfach so in Ruhe lassen würde mich das Thema auch nicht.

LG
M

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Re: schaden

Antwort von Silke Westerhausen,St.Anna Hospital am 13.12.2017, 7:46 Uhr

Dass es nicht in Ordnung war das Meptid zu verschweigen ist doch klar - dennoch sind die ganzen Umstände nicht bekannt und strafrechtliche Maßnahmen völlig übertrieben.

Mit einer konstruktiven Kritik und Kommunikation gelangt man meist zum gewünschten Ziel .

Ich bin etwas erschüttert über das Vorgehen hier - es ist nichts passiert!Und Fehler macht die ganze Menschheit - nobody is perfect.

Einen schönen Tag.

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Re: schaden

Antwort von Sille74 am 13.12.2017, 8:52 Uhr

Aus rein rechtlucher Sicht hast Du Recht (deutete ich oben ja auch schon an). Die Frage ist aber, was das bringen soll ... Wenn ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, kann ich ein eine Klage, ggf. flankiert von einer Strafanzeige, sehr gut verstehen. Aber hier? Nur aus Prinzip, zur persönlichen Genugtuung? Ich finde es im Interess aller Beteiligten, insbesondere des Kindes, besser, jetzt die Anfangszeit zu genießen, das Stillen zu perfektionieren was auch immer und das Gespräch mit der Hebamme zu suchen.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von mutti6 am 13.12.2017, 11:22 Uhr

Solche Patienten sind genau der Grund, warum immer weniger Ärzte und Pflegepersonal bereit sind, sich für die Patienten einzusetzen. Rein rechtlich ist fast jede ärztliche Handlung erstmal ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, selbst die reine Untersuchung, weil der Patient sich ja dafür ausziehen muss.
Inzwischen muss bei uns für jede noch so kleine Tätigkeit irgendein Formular vom Patienten unterschrieben werden, alle sind davon genervt, aber so ist der Arzt rechtlich abgesichert.
Der Anästhesist zählt auch nicht alle Mittel auf, die er in die Narkose mischt, wenn man den Patienten sagen würde, dass sie ein Morphin bekommen, dann will sich keiner mehr operieren lassen, wenn man aber sagt, dass sie ein starkes Schmerzmittel bekommen, dann ist das ok.
Bei uns in der Praxis gibt es nur noch Minimalmedizin, Patientenrechte sind gut, schränken aber der medizinische Personal sehr ein, Patienten sind unzufrieden, weil es nicht mehr das rund-um-sorglos-Paket gibt, aber meine Chefin ist rechtlich abgesichert.
Es hat alles zwei Seiten.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Bäumchen85 am 13.12.2017, 14:51 Uhr

Hey, es ist nichts passiert, dir und deinem Kind geht‘s gut und wenn ich es noch richtig weiß, war die Geburt an sich für dich okay.
Es war nicht in Ordnung dir das Meptid zu verschweigen. Es ist dein gutes Recht das zu sagen. Ich schließe mich Frau Westerhausen an, dass konstruktive, ehrliche Kritik der beste Weg ist und man damit am meisten erreicht. Außerdem kennt hier niemand den Geburtsbericht oder war dabei. Wir können also alle nur mutmaßen: Die Meptidgabe wurde dir verschwiegen ODER die Hebi hat es tatsächlich verwechselt/nicht mehr richtig gewusst. Aber es ist dabei rein gar nichts passiert. Das ist kein gravierender Fehler! Suche das Gespräch und teile deine Meinung der Hebi mit.
Regst du dich auch so auf, wenn der Kinderarzt eine mögliche Nebenwirkung einer Impfung vergisst aufzuzählen? Oder wenn die Erzieherin vergisst dir zu sagen, dass sich dein Kind im Kindergarten den Kopf getoßen hat?
Es wird immer wieder solche Situationen geben und sie sind es meiner Meinung nicht wert so viel Energie darauf zu verschwenden. ;-)

Ich kann inzwischen wirklich verstehen, wenn Klinikpersonal frustriert ist und nur noch nach Sicherheit-Schema-F Geburtshilfe leistet.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Senseo am 14.12.2017, 6:21 Uhr

Ich kenne deine Geschichte nicht, aber ich kann verstehen, dass du sauer bist, wenn dir gesagt wird, dass du Buscopan bekommst und tatsächlich Meptid erhälst!

Während der Geburt muss man sich so sehr auf andere verlassen! Wenn man dabei angelogen wird, vor allem wenn man genau nachfragt, dann ist es schlimm. Unabhängig davon, ob es körperliche Folgen für dich oder dein Kind geht ein Vertrauensmissbrauch an dir nicht spurlos vorbei.

Aber was willst du damit tun und wozu? Das Gespräch suchen und der Hebamme deine Meinung sagen, sie nach ihren Beweggründen fragen und ihr spiegeln, was ihr Handeln in dir auslöst? Da bin ich absolut dafür!

Rechtliche Schritte? Wozu??! Das hilft dir auch nicht weiter, schadet ihr unter Umständen massiv und macht das Geschehene auch nicht rückgängig. Zudem verbaust du dir damit die Möglichkeit zu erfahren warum das so gelaufen ist...

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von anni1002 am 14.12.2017, 11:20 Uhr

Es ist eine Körperverletzung.
Und ich finde es wieder mal herrlich wie hier die Hebamme von einnigen verdeitigt wird. Sie hat eine Straftat begangen und dann soll die TE da nichts unternehmen. Dann macht die Hebamme ja weiter so, weil nie was passiert.
Ich würde dagegen wirklich was unternehmen. Anzeigen, dann wird zumindest ermittelt.Der Hebamme muss klar werden, dass die FRAU entscheidet was sie unter der Geburt will und was nicht. Egal, ob das nun eine PDA, ein KS oder eben KEINE Opiate sind. Da hat keine Hebamme der Welt sich darüber zu stellen und einfach etwas zugeben was die Frau nicht wollte.

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Re: Das sieht die Rechtsprechung anders

Antwort von anni1002 am 14.12.2017, 11:29 Uhr

so siehts aus.
Erschreckend, dass selbst die Hebamme hier sich nicht bewusst ist, dass das Körperverletzung ist.

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Re: schaden

Antwort von anni1002 am 14.12.2017, 11:34 Uhr

Nein eben nicht. Die Frau hat zu entscheiden was sie will, da hat keine Hebamme der Welt sich einfach drüber wegzusetzen. Und wenn das jemand trotzdem macht, dann muss das Konzequenzen haben. Und sie als Hebamme müssen sich doch bewust darüber sein, das man nicht einfach was geben darf, was der Patient gar nicht will. Und wenn man das trotzdem macht, dann ist Vorsatz und kein Fehler.

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Re: schaden

Antwort von anni1002 am 14.12.2017, 11:38 Uhr

Im Interesse des Kindes?
Ich finde im Interesse alle Frauen, die in Zukunft entbinden muss klargestellt werden, das ein solchen Vorgehen völligfehl am Platze ist. Die Hebamme hat sich absichtlich, weil sie auch noch auf Nachfrage wissentlich gelogen hat, etwas gegeben was die Patientin definitiv nicht wollte. Das muss zumindest ans Licht kommen, damit alle anderen Frauen, denen die Entbindung noch bevorsteht sowas nicht auch geschieht.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von anni1002 am 14.12.2017, 11:41 Uhr

Übrigens, in meinem Bundesland kann man Stafanzeigen ganz einfach online auf der Seite der Polzei stellen. Das ist ein Aufwand von etwa 5 Minuten. Schau doch, ob das in deinem Bundesland auch möglich ist.

LG

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Re: schaden

Antwort von Sille74 am 14.12.2017, 12:23 Uhr

Ja, schon. Nur bin ich der Meinung, dass ein persönliches Gespräch, in dem die Betroffenheit der Frau und ihre Gefühle transportiert werden können, genau in Deinem Sinne viel mehr Wirkung hat als eine Klage oder Anzeige. Bei letzterer wird wahrscheinlich gar nichts groß herauskommen außer einer Einstellung, vielleicht einem Strafbefehl, wenn's hoch kommt. Wahrscheinlich wird die Hebamme gar nicht mit der AP persönlich konfrontiert sein und deren Sorgen und Gefühlen. Das bleibt dann alles abstrakt für sie und sie fühlt sich eher noch selbst ungerecht behandelt ...

Bei einer zivilrechtlichen Klage in so einer Sache läuft i.d.R. alles über die Versicherung und die Anwälte, vieles nur schriftlich und die Beklagten werden ganz genau instruiert, wie sie sich zu verhalten haben. So wird z.B. auch von jedem Wort des Bedauerns abgeraten, da das sonst den Eindruck eines Schuldeingeständnisdes erwecken könnte und solche Sachen ... Raum für Einsicht und Mitgefühl seitens der Hebamme ggü. der AP bleibt da wenig aus der ganzen stressbeladenen Situation heraus. Und stressig, nervenaifreobend und zeotaufwend ist so ein Verfahren auch und gerade für die Klägerin. Und da würde ich meine Energie eben lieber in das Kind investieren.

Wenn die Hebamme zu keinem Gespräch bereit ist, sich sehr unzugänglich und wenig verständnisvoll zeigt, kann man ja immer noch weiter sehen.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von mutti6 am 14.12.2017, 14:38 Uhr

Ich stelle dann jetzt Strafanzeige gegen meinen Anästhesisten, der hat mir nämlich unter der Narkose etwas gegen Übelkeit gespritzt, darüber hat er mich vorher auch nicht aufgeklärt.
Gute Idee, vielleicht bekomme ich was dafür und der Anästhesist darf nicht mehr arbeiten, es gibt ja soviele Ärzte, die auf seine Stelle warten, es gibt ja genug davon, da kann man die ja ruhig verprellen.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von anni1002 am 14.12.2017, 17:33 Uhr

Jaja, ich merk schon für viele ist der Kreissaal ein rechtsfreier Raum. Die Hebammen dürfen alles und Frau soll noch froh und dankbar sein. Kein Wunder das es sowas wie den Roses Revolution Day ( Gegen Gewalt in der Geburtshife) nötig ist.

Wenn mir jemand, weil ich nciht schlafen kann einfach so, weil er es gut mit mir meint ein Schlafmittel in den Tee mixt, obwohl ich vorher sagte ich will keins nehmen, dann ist das Körperverletzung, auch wenn ich am nächsten morgen gesund und munter wieder aufwache.

PS. Ich wurde im Vorfeld vom Narkosearzt über die Gabe von Mittel gegen Übelkeit aufgeklärt. Das Gespräch dauerte eine Stunde zusätzlich zur Aufklärung über den Kaiserschnitt. Und wenn du tatsächlich keine Aufklärung hattest, dann ist das auch bei dir nicht rechtens gelaufen.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Senseo am 14.12.2017, 18:00 Uhr

Wenn der Anästhesist auf deine Nachfrage hin gesagt hat, dass er dir keins gibt und es trotzdem getan hat - klar

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Nenilein am 14.12.2017, 22:23 Uhr

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Sille74 am 15.12.2017, 8:36 Uhr

Es geht doch hier nicht um "rechtsfreier Raum". Natürlich ist der Kreißsaal das nicht! Genauso wenig wie der Straßenverkehr oder das sonstige Alltagsleben, in denen es aber trotzdem tagtäglich zu Rechtsverstößen kommt (von denen ja auch nur ein Bruchteil verfolgt wird). Es geht um die Frage, ob es das wert ist, im eigenen Interesse der Familie, aber auch im Interesse der Allgemeinheit, wegen der vorliegenden Situation solche scharfen Geschütze aufzufahren wie eine Klage oder Anzeige. Und da meine ich eben: nein. Denn es werden dabei keine befriedigenden Ergebnisse heraus kommen aifgrund der uu vermutenden Ergebnisse und v.a. aufgrund der Umstände, unter denen solche Verfahren aböaufen (s.o.). Nachher hast Du ein ekngestelltes Strafverfahren, einen vestenfalls sehr geringen Betrag Schmerzensgeld (ein Schaden ist ja nicht entstanden) und eine frustrierte, aber nicht wirklich einsichtige Hebamme, die wegen eines letztlich geringfügigen Fehlers (und Fehler machen wir tatsächlich alle ...) vielleicht ihre wichtige Tätigkeit als Beleghebamme einstellt. Und dafür wurde dann die für die Bimdung so wichtige Anfangszeit mit dem GESUNDEN Kind vergiftet ...

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von anni1002 am 15.12.2017, 8:57 Uhr

Ich versteh schon wie du das meinst.
Aber so aufwändig ist das ja nun nicht. Und es nimmt auch nicht den Alltag in Anspruch, wenn sie da was unternimmt.
Ich sehe da die Bindung zum Kind in keinster Weise gefährdet.
Die Hebamme jedoch hat damit womöglich das Vertrauen der TE in Hebammen vergiftet.
Aber das muss die TE selber wissen, wie sehr sie sich darüber ärgert.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von Sille74 am 15.12.2017, 11:25 Uhr

Natürlich kann da das Vertrauen in die Hebammenzunft einen Knacks bekommen. Und ich kann auch gut nachvollziehen, dass man sich in seinem ersten Ärger und seiner ersten Enttäuschung sagt: "die verklage ich, die zeige ich an, kurzum die mach' ich fertig, die betritt keinen Kreißsaal mehr!" Aber ich finde schon, dass man nicht aus einem ersten Impuls heraus handeln sollte, sondern erst mal tief durchatmen, Tee trinken, sich hinsetzen und sich überlegen: was will ich eigentlich wirklich? Wenn es mir darum geht, ein Exempel zu statuieren, vielleicht auch ein Signal nach außen zu setzen oder darum, der Hebamme eins reinzuwürgen, dann ist möglicherweise eine Anzeige und/oder Klage (wobei letztere, wenn man es durchziehen will, definitiv stressig und zeitaufwendig IST, sowieso schon und insbesondere durch den Umstand, dass man in gewisser Weise gegen Goliath kämpft, da hinter der Hebamme ihre Versicherung steht ...) das richtige Mittel. Wenn es mir aber darum geht, selbst mit der Sache gut abschließen zu können, was ja prinzipiell durch die Folgenlosigkeit möglich wäre, sie zu verarbeiten, die Hebamme auch mit (m)einer Botschaft zu erreichen, dann halte ich ein persönliches Gespräch für die deutlich bessere Variante.

Ich mächte jetzt nicht die AP mit aller Macht davon abhalten, Strafanzeige zu stellen und/oder die Hebamme zu verklagen. Das ist selbstverständlich ihre Sache. Ich plädiere aber dafür, erst mal ein bisschen herunterzukommen und die Sache mit etwas emotionalem Abstand, mit einer gewissen Rationalität und mit gewissem Realitätssinn (wir sind nicht in einem US-Gerichtsfilm ...) anzugehen.

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von undercuver-Queen74 am 21.12.2017, 7:39 Uhr

So werden natürliche Geburten immer schwieriger....

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@anni1002

Antwort von Wurzelzwerge am 22.12.2017, 4:58 Uhr

Jede Hebamme der Welt kann froh sein, dass du dich für Kaiserschnitte entschieden hast.
Deine Reaktionen sind immer wieder bezeichnend: du nimmst jede Kleinigkeit als Aufhänger, um dich negativ über Hebammen und Spontangeburten auszulassen. Ich glaube, dein eigener Frust ist noch viel größer, als du es bisher in deinen verbitterten Posts rübergebracht hast.
Andererseits, wie schon oben erwähnt: gut, dass du für dich und deine Kidner die sicherste Variante (**Ironie off**), nämlich den KS mit tagelangen Aufklärungsgesprächen in Anspruch genommen hast. Ansonsten würdest du wohl bis heute mit dem Krankenhauspersonal vor Gericht stehen, weil sie unter höchster Gewalt und Anwendung von Körperverletzung es gewagt haben, deine Kinder auf natürliche Weise zur Welt zu bringen. Ich lach mich schlapp über dich, ehrlich.

Und zur Fragestellerin: lass es gut sein und freu dich über dein gesundes Kind. Beim nächsten Geburtsplanungsgespräch kannst du es ja im Vorfeld deutlich zur Sprache bringen... Alles Gute!

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von ey-la-17 am 28.12.2017, 11:24 Uhr

Mir wurde auch nicht gesagt dass ich meptid bekomme. mit wurde aber auch buscopan nicht gesagt. Ich war froh und dankbar wie meine Hebamme das gemacht hat und es hatte wahrscheinlich auch bei dir einen Grund dass du es bekommen hast . wenn du so etwas nicht möchtest musst du vorher in die Klinik gehen und das in deine akte schreiben lassen oder einen Zettel schreiben und den der Hebamme vorher geben. sie wollen während der Geburt nur das beste für dich. Dammschnitt wird ja auch ohne fragen gemacht wenns nötig ist....AUßER du geigst vorher schon bescheid dass du das nicht möchtest ;-)

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Re: Meptid verschwiegen

Antwort von MaxiFünkchen am 25.01.2018, 11:45 Uhr

Es wird hier gesagt, Issi122 solle sich ihre Zeit lieber in das Kind investieren. Das ist vielleicht die Tragik bei solchen „Vorfällen“... :-(
es wurde ihr etwas verabreicht, was in diesem Fall zwar keine körperlichen Schäden bei Mutter und Kind verursacht hat, aber der Vorgang stellt zumindest eine seelische Belastung für die Mutter dar. Eine seelische Belastung bei der Mutter in der Wochenbettzeit?! Super :-(

Issi123, ich wünsche dir sehr, dass du das für dich aufarbeiten kannst. Du hast schon einige Meinungen zu pro und contra persönlichen Gesprächen mit Hebamme/Chefarzt/Klinikleitung oder Rechtsstreit gehört. Ich würde auch eher das Gespräch mit den Verantwortlichen suchen. Vielleicht hilft dir schon eine Erklärung und eine ehrliche Entschuldigung... Vielleicht machst du damit im Kreissaal schon auf ein sensibles Thema aufmerksam...

Ich wünsche dir alles Gute!

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