Die Geburt

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Geschrieben von Sille74 am 14.12.2017, 12:23 Uhr

schaden

Ja, schon. Nur bin ich der Meinung, dass ein persönliches Gespräch, in dem die Betroffenheit der Frau und ihre Gefühle transportiert werden können, genau in Deinem Sinne viel mehr Wirkung hat als eine Klage oder Anzeige. Bei letzterer wird wahrscheinlich gar nichts groß herauskommen außer einer Einstellung, vielleicht einem Strafbefehl, wenn's hoch kommt. Wahrscheinlich wird die Hebamme gar nicht mit der AP persönlich konfrontiert sein und deren Sorgen und Gefühlen. Das bleibt dann alles abstrakt für sie und sie fühlt sich eher noch selbst ungerecht behandelt ...

Bei einer zivilrechtlichen Klage in so einer Sache läuft i.d.R. alles über die Versicherung und die Anwälte, vieles nur schriftlich und die Beklagten werden ganz genau instruiert, wie sie sich zu verhalten haben. So wird z.B. auch von jedem Wort des Bedauerns abgeraten, da das sonst den Eindruck eines Schuldeingeständnisdes erwecken könnte und solche Sachen ... Raum für Einsicht und Mitgefühl seitens der Hebamme ggü. der AP bleibt da wenig aus der ganzen stressbeladenen Situation heraus. Und stressig, nervenaifreobend und zeotaufwend ist so ein Verfahren auch und gerade für die Klägerin. Und da würde ich meine Energie eben lieber in das Kind investieren.

Wenn die Hebamme zu keinem Gespräch bereit ist, sich sehr unzugänglich und wenig verständnisvoll zeigt, kann man ja immer noch weiter sehen.

 
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