Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 04.02.2020, 10:46 Uhr

Urlaubsproblem

hm, also das mit den Urlaubswünschen und sozialen Gesichtspunkten ist aber tatsächlich im Bundesarbeitsgesetz geregelt... Wie sich das mit "Anfängern in Probezeit" verhält, weiß ich nicht - wäre aber z.B. bei meinem Vorstellungsgespräch ein Punkt gewesen, den ich hätte einfließen lassen ("ich hab von dann bis dann Urlaub gebucht") - das kann einem ja auch keiner verübeln.

Ich würden die Kindergartenkinderkollegin vielleicht ansprechen, ob sie bereit wäre zu tauschen.
Sollte der AG wirklich nach dem Bundesarbeitsgesetz vorgehen und z.B. der Kindergartenkinderkollegin den Urlaub streichen, damit Zicklein ihren nehmen kann, sorgt das bestimmt nicht für besonders tolle Stimmung in der Firma. Würde ich mir überlegen, und erstmal auf der unteren Instanz anfangen zu fragen.

Wenn die Jobs bei dir wie Sand am Meer vorhanden sind und eine Kündigung in Frage käme, wäre es ja auch eine Möglichkeit erst im Sommer zu kündigen (je nach Kündigungsfrist, aber Probezeit sind es eh nur zwei Wochen, oder?) und dann in den Urlaub fahren. Klingt jetzt furchtbar bekloppt und wie gesagt, WÄRE eine Lösung, sofern es gar keine gibt, du auf den Job nicht angewiesen bist, schnell einen neuen bekommen würdest und und und… Denn wie gesagt, auf das Problem stößt du vielleicht in der nächsten Firma auch, wenn du dich jetzt bewirbst.

 
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