Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mickymouse am 21.01.2020, 11:22 Uhr

Wer ist dafür zuständig?

Hallo zusammen.
Ich hatte gerade mal wieder ein erfreuliches Gespräch mit meinem Exmann.
Da jetzt der Unterhalt berechnet wurde und er jetzt weniger zahlen muss, möchte er die Differenz vom letzten Jahr zurück (seit da laufen die Verhandlungen). Er hat allerdings ein Angebot von meiner Anwältin bekommen, dass ich „nur“ einen Teil zurückzahle. (Ab Sep bekomme ich schon den geringeren Wert.) Immer wenn so was auf den Tisch kommt, wo er sich benachteiligt fühlt, wird er „blöd“. Heißt er möchte dann, wenn das nicht nach seinem Ding geregelt ist, für nichts aber auch gar nichts mehr zusätzlich bezahlen. Und damit meint er, wenn die Kinder bei ihm sind und z. B. ins Kino möchten, oder mal mit dem Bus in die Schule fahren möchte. Oder sie hatten mal zuwenig Unterwäsche im Urlaub dabei, da hat er dann welche nachgekauft. (Ich habe noch nie verlangt, dass er für Klamotten aufkommt).
Ich hoffe, dass ist jetzt verständlich erklärt von mir.
Meine Frage: Bin ich zuständig für „sonstige“ Ausgaben (Freizeit, Fahrkarten, sie fahren sonst immer mit dem Rad), wenn sie bei ihm sind?
Ich denke nein.
Falls er sein „Gebell“ durchzieht, wûrde das eben leider auf die Kinder zurückfallen. Nach dem Motto, ist kein Taschengeld mehr da, gehts eben nicht ins Kino.

LG

 
18 Antworten:

Re: Wer ist dafür zuständig?

Antwort von Strudelteigteilchen am 21.01.2020, 11:32 Uhr

Nein, natürlich bist Du NICHT zuständig für die Bezahlung von Freizeitaktivitäten, wenn sie bei ihm stattfinden.

Aber was nützt Dir das, wenn der KV dann Dir die Schuld gibt für den Ausfall jeglicher Freizeitaktivitäten?

Sag ihm, daß er dafür das halbe Kindergeld angerechnet bekommt. Stimmt zwar nicht, aber vielleicht merkt er's nicht

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Re: Wer ist dafür zuständig?

Antwort von pauline-maus am 21.01.2020, 11:49 Uhr

zuviel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden.
Und zwar auch dann nicht, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, daß die Uterhaltszahlung zu hoch war oder daß gar kein Unterhaltsanspruch bestand.

AUßER!!! ;)wenn der unterhaltsberechtigte wusste, daß ihm der Unterhalt nicht zusteht, heißt , wenn er die Unterhltsleistung durch täuschung erschlichen hat.
oder
wenn der gezahlte Unterhalt beim Unterhaltsempfänger noch vorhanden ist, also noch nicht ausgegeben wurde( lt gesetzeslage ;);))

ein Aufrechnen ist auch nicht zulässig.
also ruig bleiben und Tee trinken :)

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schon allein der Gedanke, man könnte zuviel für sein Kind gezahlt haben,

Antwort von pauline-maus am 21.01.2020, 11:53 Uhr

macht mich ganz fuchsig.
werde auch einmal eine Pauschalsumme ansetzen ,die mein kind verbrauchen darf.
liegen wir drber , schreibe ich ihr Schuldscheine, die ich ihr zum 18. übergeben werden

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an alle

Antwort von Mickymouse am 21.01.2020, 14:00 Uhr


Ja, ich kann auch teilweise nur darüber lachen. (Was anderes lasse ich nicht mehr zu. Ist nicht meine Lebenszeit wert ;-))
Dass er keine Nachzahlung fordern kann weiß ich. Anscheinend seine Anwältin nicht. Problem bei der Sache ist wahrscheinlich, dass er dann monatlich weniger zahlen möchte, wenn er rückwirkend nichts mehr bekommt. Und dann geht der ganze Sermon von vorne los
Was das extra zahlen an seinen Tagen angeht: ich bekomme ja deswegen Unterhalt von ihm. Seine Meinung. Und wenn er jetzt eben diese Rückzahlung nicht kriegt, sieht er es nicht ein...... blablabla. Ich kann’s nicht mehr hören.
Er fühlt sich ausgenommen, ungerecht behandelt und das Opfer ist sowieso er. Aber mein Gott, das ganze ist 5 Jahre her. Und er scheint immer noch Probleme zu haben....
(Nur nebenbei, er verdient sehr gut).
Wollte nur eine Rückmeldung, ob ich nicht doch falsch liege.
LG

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Re: schon allein der Gedanke, man könnte zuviel für sein Kind gezahlt haben,

Antwort von Mickymouse am 21.01.2020, 14:01 Uhr

Genau. Fuchsig ist das richtige Wort. So gehts mir auch immer.

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Re: an alle

Antwort von Mutti69 am 21.01.2020, 16:19 Uhr

Ich kann noch beitragen: Diese Kosten (Lebensmittel, Freizeit) sind in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt, zumindest, wenn es um das Standart-Umgangsrecht geht. Damit ist gemeint, dass die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend beim Vater sind.

Grundsätzlich hat daher der die Kosten zu tragen, bei dem die Kinder gerade sind, aber wenn es von der obigen Regelung abweicht und die Kinder sind häufiger beim KV, dann kann dein Ex tatsächlich den Unterhalt kürzen/anpassen.

Bin schon wieder weg, verirre mich nur manchmal ;-)

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Re: an alle

Antwort von Mickymouse am 21.01.2020, 16:49 Uhr

Auch wenn du schon wieder weg bist,
Danke. Ja, das weiß ich auch. Sie sind noch ca 2-3 mal im Monat unter der Woche bei ihm. Aber erst nachmittags.
Für mich ist das alles pillepalle. V. a. da mein Ex nicht arm ist.
Er hatte aber auch schonmal versucht das gegenzurechnen, dass er dann abends Essen „ausgibt“. Der Zahn ist ihm wohl gezogen worden.
LG

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Re: an alle

Antwort von Patti1977 am 21.01.2020, 21:14 Uhr

Richtig Spaß kommt auf, wenn das Kind heim kommt und dir sagt, heute wurde ihm vorgerechnet, was es dem Vater schon alles gekostet hat. Das ist dann die Steigerung.

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Re: an alle

Antwort von pauline-maus am 21.01.2020, 21:46 Uhr

Mit 7 kam meine Tochter heim und richtete mir aus, das ich beim nächsten Umgang bitte 50,00 euronen mitgeben solle, es muss ein schicken Kleid gekauft werden , da er mit ihr zu einer Einschulung eingeladen ist.
Acg da gab es einige Schoten, das füllt Bücher.

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Re: an alle

Antwort von desireekk am 21.01.2020, 23:29 Uhr

Hatte ich alles.

Auch wenn einem 10-jährigen erklärt wird dass die Mama ja 400,- EUR im Monat für das Kind bekommt... das Kind rechnet des Flug mal in Fantaflaschen um , oder rechnet sich aus dass er sich damit jeden Monat 1-2 neue Handies kaufen könnte. Die gemeine Mama aber GAAAAAR nichts gönnt! Und ja dann wohl das ganze Geld nur für sich verbnraucht…

etc. pp

LG

D

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Oh, ich kann das toppen!

Antwort von Petra28 am 22.01.2020, 9:40 Uhr

Wir (die Kinder und ich) bekamen Exceltabellen.

Beteiligen sollte ich mich unter anderem:

- an seinen Skiurlauben mit den Kindern
- an den laufenden Kosten für das angeschaffte Pferd und, und das ist das Beste:
- an den Kosten für Kinderbetreuungspersonal während seiner Umgangszeit (also für die von ihm engagierten Kindersitter, wenn er während seines Umgang mal wieder keine Zeit und keine Lust hatte)

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Re: Wer ist dafür zuständig?

Antwort von Petra28 am 22.01.2020, 9:43 Uhr

Wie alt sind denn eure Kinder und zieht er das wirklich durch „ heute kein Kino, Mama hat kein Geld mitgegeben“?

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Re: Wer ist dafür zuständig?

Antwort von Mickymouse am 22.01.2020, 12:47 Uhr

Nein, wird er nicht durchziehen.
Er bellt nur laut.

Ich kann so ein Verhalten aber einfach nicht verstehen.

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Buch schreiben...

Antwort von Mickymouse am 22.01.2020, 12:50 Uhr

Ich finde echt, diese Erlebnisse wären ein Buch wert ;-)
Ich würds lesen. Und wahrscheinlich fassungslos lachen oder weinen.

Jeder kann davon bestimmt einige Geschichten erzählen....

LG

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Kapitel 1:

Antwort von Limayaya am 22.01.2020, 18:44 Uhr

Mein Ex....nie Unterhalt bezahlt.....ich bekam damals UHV für meine damalig 9-jährige.
Der Schulphotograph war da, und da ich ja die ganze Mappe bezahlte, gingen die Photos auch zu mir nach Hause.

KV bestand darauf, dass im die Tochter Abzüge mitbringen müsste, weil....

"der Papa hat gesagt, du bekommst vom Jugendamt Geld, das er dann aber dem Jugendamt wieder geben muss. Also hat er die Photos mitbezahlt und ihm gehören die Hälfte der Bilder"

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wohlgemerkt...

Antwort von Limayaya am 22.01.2020, 18:46 Uhr

...wenn der Guteste einfach mich freundlich angesprochen hätte, dass doch die Bilder (Profiphotograph) bestimmt ganz toll geworden sind und ob er wohl auch 1-2-3 Abzüge bekommen könnte...ich hätte sie ihm mit einem Lächeln in die Hand gedrückt....

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Re: Wer ist dafür zuständig?

Antwort von Petra28 am 22.01.2020, 20:45 Uhr

Das Verhalten meines Ex kann ich auch nur nachvollziehen, wenn ich ein Paralleluniversum mit einkalkuliere.

Solange er nichts weiter tut, als zu „bellen“, versuche es zu ignorieren.

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Re: Kapitel 1:

Antwort von pauline-maus am 22.01.2020, 21:47 Uhr

Als meine Tochter eine Zahnspange bekam, was mehr als nötig war, da extremer Überbiss, fragte ich nach seiner unterstütztung, bei den Zuzahlungen( Er hätte es ja hälftig auch wiederbekommen am Ende der Behandlung)
Er meinte, er hätte es nicht "in Auftrag gegeben", ja so waren seine Worte, also zahlt er nix.

Als ich mich getrennt hatte, war ich ohne Geld, da er alle Konten verwaltet, auf die auch noch mein Lohn ging und mich gesperrt( egal ,ich war eben so doof) hatte.....
Ich wurde in dieser Zeit von meinen Eltern unterstützt.
als ich ihn daher bat mit seiner Tochter Sandalen zu kaufen , sie bräuchte welche, kaufte er 2nummern größer, das sie eben 2 Jahre halten und ich nicht wieder ankomme damit..

Das könnte ich ewig fortsetzen

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