Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von RainerM am 01.07.2005, 13:43 Uhr

Und ausserdem...

.... muss das Kind die Beerdigung des Vater zahlen, wenn dieser stirbt, selbst dann wenn kein Kontakt bestand (aktuelles Urteil).

Evtl. kommt vorher noch ein Unterhaltsanspruch des Vaters gegen sein Kind in Frage, wenn dieser zB ins Pflegeheim kommt.

Gruss

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.