Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ghostrider am 01.07.2005, 12:31 Uhr

genau...

Trotzdem hast du relativ schlechte Karten, wenn er nicht zustimmt-denn das muss er definitiv. In Ausnahmefällen ersetzt das Familien gericht die Zustimmung, aber nur wenn es der Meinung ist ,der neue Name ist für das Kindswohl erforderlich. Da ist die Heirat der Mutter nicht ausreichend. Als Kompromiss könntest du deinem Ex ja anbieten, das das Kind einen Doppelnamen bekommt, sollte er denn gar nicht zustimmen.....

 
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