Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 01.07.2005, 13:31 Uhr

puuuuhhhhh....

.... was geht da nur in euren Köpfen ab.

Also folgendes:

-Es ist möglich ein Kind in eine neue ehe einzubenennen.
Ist der leibliche Vater der Namensgeber des Kindes, oder hat er das gemeinsame Sorgerecht, muss er der Einbenennung zustimmen.

-Einer Adoption muss der leibliche Vater (bzw im umgekehrten Fall die Mutter) immer zustimmen, egal ob Sorgerecht oder nicht.
Mit Adoption übernimmt der Adoptivvater sämtliche rechtlichen Verpflichtungen und der leibliche Vater ist frei davon.
Auch nach einer evtl. Scheidung lasten alle Rechtspflichten auf den Adoptivvater.

Gruss

 
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