Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kleinerRUbin am 01.07.2005, 13:34 Uhr

@ Ralph

Hiesse also eine Adoption wäre nicht zwingend nötig und Sohnemann könnte auch so durch eine Eheschliessung den neuen Namen bekommen? Hab ich das so richtig verstanden? Ist das denn an irgendwelche Auflagen geknüpft? Der Erzeuger wäre dann doch aber immer noch weiter unterhaltsverpflichtet oder?

grüßle,

Rubinchen

 
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