Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 01.07.2005, 13:40 Uhr

@ Ralph.... ich?

Hi,
naja, ich heisse Rainer, aber egal.

Lt. BGB ist bei der Einbenennung nur dann die Zustimmung des leiblichen Elternteiles nötig, wenn dieser der alte Namensgeber ist oder wenn er Inhaber des Sorgerechtes ist.

Es ist auch möglich im Rahmen der Einbenennung mit dem alten Nachnamen und dem neuen Familiennamen einen Doppelnamen zu bilden.

Gruss

 
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