Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 22.02.2005, 7:30 Uhr

Klärung zu den 800 km

Das kann ich absolut nachvollziehen, mich hätte es in Deiner Situation auch in die Nähe meiner Familie gezogen! Aber sag, warum schläft der KV bei seinen Besuchen bei Dir in der Wohnung?!? Ihr seid geschiedene Leute und es ist nicht Deine Aufgabe bzw. Pflicht, ihm Kost und Logis zu gewähren, Bier bereitzuhalten etc., damit er sein Umgangsrecht ausüben kann! Soll er sich doch ein Zimmer in einem Hotel oder Pension nehmen! Er kann ja dann, wenn er ausgeschlafen hat, die Kinder zu einem Spaziergang abholen oder meinetwegen auch bei Dir in der Wohnung eine Tasse Kaffee trinken. Aber mehr würde ich nicht zulassen.
LG Murmeline

 
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