Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 21.02.2005, 21:47 Uhr

Das ist nicht so

Hallo mariellchen,

ich ergreife nicht ''für alle Männer''
Partei, sondern ich weise darauf hin, daß es gang und gäbe ist, Väter einerseits abzuwerten und zu unterschätzen, andererseits sich gewundert wird, wenn sie sich wertlos verhalten und sich selbst unterschätzen.

Es ist nicht richtig, daß verhaltenskranken Müttern die Kinder weggenommen werden und sondiert werde, ob die Väter 'brauchbar' seien, siehe:
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Geschrieben von Walter am 02. Februar 2005 12:14:34:

Hallo!



Kurz eine Zusammenfassung:
Ich bin geschieden, meine ehemalige Frau hatte die Kinder (13 und 15 Jahre). Es bestand gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Meine geschiedene Frau ist vor 2 1/2 Jahren erkrankt. Gegen Ende des letzten Jahres wurde ich informiert, daß die Mutter die Kinder in eine Pflegefamilie geben möchte. Die Kinder wohnen bereits dort. Man wollte mich unter Druck setzen, daß ich einer dauerhaften Unterbringung der Kinder in dieser Familie immerhalb von 24 Stunden zustimme. Als ich das ablehnte, wurde ich von dieser Familie beschimpft.


Neue traurige Entwicklung:

Der Kontakt zwischen den Kinder verlief in den letzten Wochen spärlich, aber gut, solange ich das Thema Unterbringung vermied. Besuche wurden seitens der "Pflegefamilie" abgeblockt.

Die "Pfegefamilie" (befreundete Familie der Mutter, ohne Anerkennung durch das Jugendamt und mir gegenüber extrem voreingenommen) hat inzwischen die mütterliche Wohnung leer geräumt und bereits übergeben. Der gesamte Haushalt befindet sich jetzt bei diesen Leuten. Alles ohne meine Zustimmung und mein Wissen.

Meine geschiedene Frau ist vergangenen Freitag gegen 11.00 Uhr verstorben. Darüber wurde ich erst gestern (Dienstag!) abend informiert. Die Trauerfeier fand auch gestern statt. Am Samstag hatte ich mit meinen Kindern telefoniert. Sie waren lustig drauf und haben mir nichts davon gesagt! Inzwischen weiß ich, dass die Kinder zu diesem Zeitpunkt wußten, daß die Mutter verstorben war. Mir wurde mitgeteilt, daß den Kindern gesagt wurde, daß sie mir nichts sagen sollen. Denn diese Zeit hat die "Pflegefamilie" genutzt und ist am Montag zum Gericht gegangen. Heute habe ich eine Anhörungsaufforderung vom Gericht des Wohnortes meiner Kinder erhalten. Mein ältestes Kind verklagt mich, weil es bei dieser Familie bleiben will. Vertreten wird das Kind offenbar vom Jugendamt der Heimatstadt, durch den Typen, der mir diese Unterschrift abpressen wollte.

Das hiesige Jugendamt meint, daß sich die Sache nun erledigt hat. Wenn das vor Gericht im dortigen Wohnort entschieden wird und auch noch das dortige Jugendamt Stellung nimmt, wird das Gericht den Wünschen mit Sicherheit Folge leisten.

Ist denn wirklich das Gericht beim Wohnort der Kinder zuständig, obwohl sie dort gar nicht mehr leben und keine Wohnung mehr existiert?

Was soll ich jetzt tun?

Kann ich hinfahren und die Kinder einfach bei diesem fremden Leuten rausholen, obwohl gerade ein Verfahren läuft?

Kann ich verlangen, daß die Kinder in eine andere Familie untergebracht werden, solange das Verfahren läuft?

Wieso soll der Staat eine Pflegefamilie bezahlen, wenn ich doch da bin? Wieviel muß ich überhaupt bezahlen?

Ich bin so wütend, wie die das machen konnten. Wie sollen Kinder, keine 14 Tage nach dem Ableben der Mutter, eine objektive Entscheidung treffen können? Die stehen doch noch unter Schock? Warum macht ein Gericht so was mit?

Ich weiß nicht mehr weiter und fürchte, daß ich die Kinder nun endgültig verloren habe.

Was soll ich tun?

Walter






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In den seltensten Fällen wird bei drogenkranken in einer Einrichtung untergebrachten Müttern nachgehakt, ob da ein
(versorgungsfähiger) Vater im Hintergrund ist. Es wird einfach als gegeben hingenommen, daß da vaterlose Kinder seien. Es wird auch nichts getan, den Kindern gelebte und erlebte Nähe zu ihren Vätern anzubahnen und zu ermöglichen, seien diese nun selber therapiebedürftig oder nicht.
Kinder drogenkranker (ambivalent)'geliebter' Mütter sind meist psychisch lebenslang geschädigt.
Auch bei Hilfskontakten mit Jugendämtern und anderen Institutionen wir äußerst selten überhaupt eruiert, ob da evtl. ein (hilfreicher) Vater vorhanden sei.
MfG Richie

 
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