Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 20.05.2003, 21:08 Uhr

@ Huf

Hallo HUF,
so wie man alles missbrauchen kann, so kann man natürlich auch gemeinsames Sorgerecht missbrauchen. Die Gründe die er angibt würden, falls du tatsächlich umziehen möchtest, vor Gericht kein Bestand haben.
Sooo ist gemeinsame Sorge nicht gemeint!
Gruß, Rob

 
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