Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 20.05.2003, 19:46 Uhr

Materiell/geistig

Hallo huftier,

als reales Mit-Sprache/Mitbestimmungs -Recht k a n n gemeinsame Sorge a u c h
Waffenarsenal sein.
Bei deinem Fall ist natürlich auch zu fragen, ob des KV Wunsch, daß sein Kind auch in seiner Nähe bleibt, illegitim im Sinne von 'Sorge' war, denn Entfernung entsorgt immer. Wer das leugnet, verkennt die Bedeutung von Nähe für Sorge.
Sein Wunsch, das Kind nicht so weit wegzulassen, muß im Sinne einer elterlichen Sorge m.E. positiv verstanden werden. Von daher sehe ich, soweit ich aus deinem Posting hier informiert bin, deine abwertende Schlußfolgerung als Verdrehung an.
Als immaterielles Vorzeichen erkenne ich in Sorg-Losigkeit eine Abwertung und ein Zurückdrängen sorgevoller Motivation, Kompetenz und Gefragt-Seins.
Ich meine auch, daß die S u m m e aller Alleinbestimmungsrechte und die damit verbundenen Bestimmungsrechtlosigkeiten
eines elterlichen Alleinsorge - Sorglosigkeit - Verhältnisses eine völlig andere Kategorie bilden und ein trennendes, kooperationshemmendes elterliches Machtelement darstellen.
Dein Schlußsatz beißt sich m.E. logisch selbst 'in den Schwanz', denn wer kein
Sorgerecht hat, kann genausogut sagen, daß er/sie nicht sorge, weil er/sie kein Sorgerecht habe. MfG Richie

 
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