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Geschrieben von Jeckyll am 18.07.2019, 7:01 Uhr

@malus

Ich verstehe dich. Absolut.
Sollte irgendjemand meinen Kindern so etwas antun sollte er sich vor mir und meinem sparschäler, mit dem ich ihm die Haut abziehe, verstecken.

Aber auch wenn dieses Urteil "fünfzehn Jahre ohne Bewährung" wäre, nach dieser Zeit kommt er raus und ist immer noch eine Gefahr. Wie jeder verurteilte. Daran ändert die Strafe selbst ja Nichts.

Sicherheit vor diesem Verbrecher gäbe es nur mit Sicherheitsverwahrung bis zum Tod. Und das wird es nicht flächendeckend geben. Also bliebe nur die Hinrichtung um vor diesen Täter sicher zu sein. Wollen wir das?

Denn keine noch so harte Strafe wird so einen Menschen davon abhalten wieder schreckliche Dinge zu tun. Das kann nur er selbst (und das wird er nicht aus Angst vor Strafe machen) oder vielleicht eine Therapie.

Jeckyll

 
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