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von Leena  am 18.07.2019, 15:18 Uhr

Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Das Problem ist halt, wenn die "allgemeine Wahrnehmung" und die zahlenmäßige Realität zunehmend auseinander driften...

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/12132016_Rueckfalluntersuchung.html:

„Die gute Nachricht ist: Eine strafrechtliche Ahndung bleibt innerhalb von drei Jahren für die meisten sanktionierten oder aus der Haft entlassenen Personen ein einmaliges Ereignis. Dennoch wird etwa jeder Dritte im Beobachtungszeitraum von drei Jahren erneut straffällig. Binnen neun Jahren liegt die Rückfallquote bei 48 Prozent. Die höchsten Rückfallquoten zeigen sich unter anderem bei schweren Formen des Diebstahls.“

Die Untersuchung "zeigt, dass die Rückfallraten bei einer Verlängerung des Beobachtungszeitraumes von drei auf sechs Jahre zwar mäßig, aber dennoch deutlich von 35 Prozent auf 44 Prozent und im Verlauf weiterer drei Jahre nur noch gering, nämlich um rund 3 Prozent auf 48 Prozent ansteigen. Die überwiegende Mehrzahl der Rückfalltaten ereignet sich aber innerhalb der ersten drei Jahre, die Hälfte sogar innerhalb des ersten Jahres nach Verurteilung oder Entlassung."

"Bei Betrachtung der einzelnen Deliktsgruppen zeigen sich deutliche Unterschiede: So weisen Straßenverkehrsstraftäter (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und wegen Tötungsdelikten Verurteilte mit weniger als 20 Prozent die niedrigsten Rückfallraten auf. Dagegen werden Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls zu mehr als 50 Prozent rückfällig."

"Insgesamt liegen die allgemeinen Rückfallraten der Sexualtäter deutlich unter  dem Durchschnitt von 35%. Die Rückfallrate der sexuellen Gewalttäter (28 %) und die nach exhibitionistisch en Delikten (27 %) liegt dabei etwas über den Rückfallraten nach Missbrauchsdeli kten (24 %)  oder sonstigen Sexualdelikten (16 %)."

So - und jetzt kommt die "allgemeine Wahrnehmung".  

 
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