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Geschrieben von Nynaeve2019 am 18.07.2019, 7:02 Uhr

Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Es ist in dem Fall nicht der Haupttäter. Ich bin froh, das diese Straftaten (Beihilfe und Anstiftung zu teils schweren sexuellen Missbrauch, sowie besitz von kinderpornografischen Material) noch nicht unter der Verjährung fallen, die Taten (die nachgewiesenenen Taten!) des jetzt mit Bewährung weg gekommenen Täters liegen in den Jahren 2010 und 2011, das wäre schon beinah verjährt. Die Auflage Therapie und Zahlung Schmerzensgeld an die Nebenklägerin von 3000 € sind da mit bei. Die Staatsanwaltschaft hatte auch "nur" 2 Jahre und 9 Monate gefordert, die Opferanwältin 3 Jahre und 6 Monate (okay, in den Fällen wäre die Bewährung weg) gefordert. (Siehe Bericht DeWeZet)

Natürlich ist das Urteil von meinem Gefühl her zu gering, ich hätte gerne keine Bewährungsstrafe gesehen und ich hoffe, das die beiden Haupttäter mit dem Höchstmaß an Straße "rausgehen". Das ist mein Gefühl, was die Richter*innen dann dazu sagen, weiß ich nicht.

Vielleicht geht da der Staatsanwalt noch in Revision, wobei ich das sehr unwahrscheinlich halte, denn die Konzentration liegt doch deutlich bei den Haupttätern.

 
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