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Geschrieben von shinead am 18.07.2019, 14:05 Uhr

Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder?!

Das ist genau der Grund warum Urteile weder von Angehörigen noch emotional gesprochen werden.
Ich kann ohne weiteres Deine Gedanken mit dem Sparschäler nachvollziehen...

Unser Rechtssystem blendet Gefühle aus. Es erfolgt eine rein sachliche Betrachtung der Tat. Wie und warum man auf genau das Urteil kommt steht in der Urteilsbegründung. Ohne diese ist das Urteil ggf. nicht nachzuvollziehen.

Es ist nicht die Aufgabe des Staates Rache oder Wiedergutmachung für das Opfer zu üben.

 
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