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Geschrieben von Ninal0301 am 12.12.2018, 10:12 Uhr

Wohnung

Ich verstehe auch nur die Hälfte....
Wenn ich das richtig verstanden habe,habt ihr eine Wohnung ohne Kostenerstattungszusage des Jobcenters angemietet.
Falls dir (euch) H4 zusteht,müsste das JC trotzdem zahlen,nur die Umzugskosten und die Kaution nicht (selbst wenn nicht genehmigt,solange Miete usw im angemessenen Rahmen sind).
Deswegen verstehe ich alles nicht.
Einen Aufhebungsvertrag würde ich an deiner Stelle nicht unterschreiben!

 
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