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Geschrieben von Mely98 am 09.12.2018, 17:45 Uhr

Wohnung

Hallo
Ich bräuchte mal einen guten Rat

Ich bin jetzt in der 29 SSW und wollte mit mein Freund zusammen ziehen.
Haben auch eine 3 Wohnung bekommen die das Amt genehmigt hat. Aber jetzt wollen die uns wieder raus haben mit einem Aufhebungsvertrag den ich noch unterschreiben muss.

Alles nur weil ich keine Leistung auf dem jobcenter beziehe und auf den bescheid ein kleiner Satz steht das keine Kosten übernommen werden.. (Antrag zum Hartz4 wurde schon seit 3 Monaten gestellt)
Die Vermietung hat diesen bescheid vor 3 Monaten bekommen und ich habe weiter alles abgegeben was man halt so abgegeben muss. Und jetzt nach so vielen Monaten fällt denen auf das das alles nicht geht und uns alles in die Schuhe schieben. Alles kurz vor der Geburt. Und Kaution und die Miete würden die bekommen..

Wir wissen nicht mehr weiter und ob das rechtens ist wissen wir auch nicht.
Mein Freund ist Lehrling.

 
32 Antworten:

So ganz verstehe ich es nicht

Antwort von Ellert am 09.12.2018, 17:59 Uhr

Das Amt (welches denn ) hat Euch drei Wohnungen genehmigt und eine davon habt Ihr angemietet.
Miete aber könnt Ihr nicht zahlen weil Dein Freund Lehrling ist und Du zu wenig verdienst ?
Du bist schon eingezogen und die wollen Euch wieder raushaben ?
Du beziehst keine Leistung vom Jobcenter - was ist daran denn schlimm für den Vermieter ?
Bekommst Du denn Wohngeld oder wie bezahlst Du die Miete ?

dagmar

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Re: So ganz verstehe ich es nicht

Antwort von Mely98 am 09.12.2018, 18:14 Uhr

Also ich bin schwanger geworden und will mit meinem Freund der Lehrling ist zusammen ziehen.. Habe mich auf dem jobcenter informiert wie das vor sich gehen soll. Die meinten ich soll Wohnungangebote abgeben die zu 3 Personen passt also Miete und Quadrat Meter.. Wir haben einige gefunden und hab diese auch zum überprüfen abgegeben. Alle waren in Ordnung.. Da ich aber den kleinen Satz - - - >kosten werden nicht übernommen.
Gelesen habe und auch sonst niemand mich darauf hingewiesen hatte.. Hab ich eine Wohnung besichtigt und auch angemietet.

Der Bescheid ist 3 Monate alt und musste ihn bei der Vermietung auch abgeben.
In der zeit habe ich auch mein Hartz4 Antrag gestellt der wiederum in der zeit eingestellt wurde weil Papiere gefehlt haben die ich aber doppelt abgegeben habe.

Jetzt ist das Problem... Ich beziehe keine Leistung auf dem jobcenter nur mein Freund ( er hat noch eine eigene Wohnung und bekommt etwas zur Miete dazu) und deswegen übernehmen die die Kaution und die Kaltmiete nicht.. Obwohl wir meinten das die Kaution gezahlt werden kann von unsere Tasche auch die Miete können wir so zahlen bis der Antrag mal durch ist.

Und jetzt sollen wir aus der Wohnung raus nur weil ich keine Leistung beziehe.

Ist das rechtens? Eine schwanger in der 29 SSW wieder raus zu schmeißen und wir haben so gut wie alles aufgebaut da wir nicht wissen wann das Baby kommt (frühgeburt ist bei dem Stress nicht auszuschließen)

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Re: Wohnung

Antwort von Hashty am 09.12.2018, 18:25 Uhr

Also dein Freund bekommt H4? Er macht eine Ausbildung und wird demnach aufstockende Leistungen bekommen.
Er darf eine Wohnung für sich suchen, die dann geprüft wird.
Warum bekommst du kein H4? Antrag ist noch in der Prüfung? Das dauert manchmal sehr lang. Ist die Chance gross, dass du auch H4 bekommen wirst?

Warum der Vermieter euch wieder kündigt, ist wohl die Angst, dass er die Miete nicht kriegen wird, wenn deinem Freund nur ein Teil der Miete übernommen wird.
Von was lebst du denn im Moment?

Und ob ihr tatsächlich wieder ausziehen müsst, kann nur der Mietvertrag klären.

An deiner Stelle würde ich gleich morgen mit dem Mieterverein sprechen.

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Re: Wohnung

Antwort von Mehtab am 09.12.2018, 18:26 Uhr

Hast du die Miete(n) bezahlt, nur die Kaution nicht? Wie willst du denn die Kaution bezahlen?

Natürlich kann dich ein Vermieter kündigen, wenn du die Miete oder die Kaution nicht bezahlst, aber da müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen und eine Kündigungsfrist muss er wahrscheinlich auch einhalten.

Wieso ist denn dein Freund noch in seiner Wohnung, für die er auch soziale Leistungen bekommt? Das Amt zahlt natürlich nicht seine Wohnung und für dich auch noch eine Dreizimmerwohnung.

Einen Aufhebungsvertrag würde ich vorerst nicht unterschreiben.

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Re: Wohnung

Antwort von Mely98 am 09.12.2018, 18:36 Uhr

Nein mein freund ist Lehrling und bekommt trotzdem ein teil für seine jetzige wohnung bis Januar.

Ich hab noch nie Leistung bezogen da ich bei meinen Eltern gewohnt habe.
Da wir aber jetzt eine Wohnungsgemeinschaft sind bin ich aus der akte von meiner Mutti raus und bin jetzt bei meinem Freund drin.

Ich bekomme derzeit garnichts außer Kindergeld wieder ab diesen Monat.

Und die Vermietung hat mir auch die Schlüssel einfach so gegeben ohne das die Kaution drauf war. Die haben sich auch nicht in Verbindung gesetzt mit dem Amt.. Sie wussten aber alles das das vom Amt bezahlt wird

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Re: Wohnung

Antwort von Felica am 09.12.2018, 18:39 Uhr

Warum ziehst du dann nicht zu deinem Freund?`

3-Zimmer-Wohnung schön und gut, wegen dem Kind aber erst einmal nicht nötig. Da langt auch eine gut geschnittene 1- oder 2 Zimmerwohnung. Kinderzimmer usw wird so schnell nicht nötig sein.

Klar kündigt dir der Vermieter wieder wenn er Angst hast das du weder Miete noch Kaution zahlen kannst. Also würde ich mal klären warum das Amt nicht zahlen will. Davon ab ist es evtl leichter wenn dein Freund eine Wohnung sucht, nicht du. Falls wie gesagt es nicht sowieso besser wäre erst einmal zu ihm zu ziehen und dann zu schauen. Scheinbar habt ihr beide kein wirkliches Einkommen, keine guten Voraussetzungen für den Wohnungsmarkt. So ganz verstehe ich auch nicht warum du nicht verdienst. wenn man von der 98 ausgeht bist du 20 Jahre alt, da sollte Schule und Ausbildung schon durch sein, vor allen wenn auch noch schwanger. wenn keine Ausbildung, dann wenigstens schon Job. Wie stellt ihr euch das dann in Zukunft vor mit Kind? Selbst das EG wird euch ja schon angerechnet.

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Re: Wohnung

Antwort von Felica am 09.12.2018, 18:40 Uhr

Deine Eltern wären dir gegenüber aber noch bis zur Geburt unterhaltsverpflichtet. Deshalb schießt wohl auch das Amt quer.

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@ Felicia

Antwort von Sternenschnuppe am 09.12.2018, 19:22 Uhr

Hallo

Sie schreibt sie ist aus der Akte ihrer Mutter raus.
Denke da ist H4 auch schon gewesen.....


Ansonsten verstehe ich nur Bahnhof, entweder habt ihr einen Mietvertrag oder nicht.
Jedoch würde ich die Chance des Aufhebungsvertrages nutzen wenn nicht ganz ganz sicher die Miete und Kaution da ist.

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Re: @ Felica — ohne i am Ende - sorry

Antwort von Sternenschnuppe am 09.12.2018, 19:23 Uhr

O.T.

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Sternschnuppe

Antwort von Hashty am 09.12.2018, 19:45 Uhr

Dann geht's dir so wie mir.
Wer wohnt wo mit wem seit wann? Wer zahlt was? Und warum?

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Re: Wohnung

Antwort von Lovie am 09.12.2018, 20:01 Uhr

So wie ich es verstanden habe, dachte die AP, die Wohnung würde vom Amt bezahlt werden, aber auf dem bescheid steht eindeutig, dass dies nicht der Fall ist.

Ich vermute, es handelt sich um eine sozialwohnung, die man nur beziehen darf, wenn sie vom Amt bezahlt wird.
Und jetzt sagt der Vermieter natürlich, dass sie raus muss weil er sonst auch Probleme bekommt weil er die sozialwohnung nicht für diesen Zweck verwendet.

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Ihr seid also schon eingezogen ?

Antwort von Ellert am 09.12.2018, 20:09 Uhr

Warum soll der Euch kündigen dürfen wenn Ihr die Miete pünktlich zahlt und auch Kaution etc alles überwiesen habt ?
Du bekommst doch dann auch Erziehungsgeld, Dein Freund auch Lehrlingsgehalt, dazu Kindergeld
hat denn der Vermieter Angst Ihr würdet irgendwann nicht zahlen ?

Ich würde keinesfalls was unterschreiben
solange Ihr Eurer Pflicht Miete zu zahlen nachkommt denke ich wird er nichts machen können

dagmar

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Klingt alles verworren

Antwort von Ellert am 09.12.2018, 20:14 Uhr

Ich verstehe das auch so dass sie daheim schon mit der Mutter vom Amt lebte
dann schwanger wurde und keinen Job hat
der Freund auch nicht genug verdient
sie eine 3Zimmer Wohnung wollte und erwartet dass das das Amt = Steuerzahler auch finanziert.
Irgendwas machen wir falsch

Spass beiseite
auf die Ferne und so verworren das klingt wird hier keienr wirklichw as sagen können
was arbeitest Du denn aktuell, wirst ja nicht nur daheim sitzen und aufs Baby warten oder ?
Wenn die Miete und Kaution beim Vermieter ist wird er wenig machen können
zahlt er nicht ggf ne Räumungsklage anstrengen was ich auch verstehen könnte
denn auch ein Vermieter muss leben und das geht nicht ohne Einkünfte

dagmar

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Re: Klingt alles verworren

Antwort von Felica am 09.12.2018, 20:33 Uhr

ich vermute schon das sie daheim sitzt und auf das Kind wartet und jetzt denkt, der Staat finanziert ihr nun die erste eigene Wohnung. Wenn die Eltern schon vom Amt gelebt haben, ist sie es vielleicht auch nicht anders gewohnt. Vermutung liegt jedenfalls nahe.

Meines Wissens nach hätte sie aber vor Geburt gar nicht aus der Akte der Mutter gedurft, den bis zur Geburt des Kindes oder bis sie 27 Jahre alt wird, sind die Eltern ihr Unterhaltspflichtig. Erst danach der Kindsvater. Und solange sagt das Amt in der Regel auch müssen die Kinder dann daheim wohnen bleiben. Außer sie hatte vorher schon eine eigene Wohnung, danach hört es sich aber nicht an.

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Re: Wohnung

Antwort von Car.78 am 09.12.2018, 21:22 Uhr

Kopfschüttel ....und wie so oft hier tut mir das Kind schon jetzt leid!

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Re: Wohnung

Antwort von Mely98 am 09.12.2018, 21:47 Uhr

Weil du ja auch weißt wie ich persönlich bin und du auch genau weißt was ich dem Kind alles bieten kann.. Wird man wieder abgestempelt, weil jemand ein einziges Problem hat. Oh man hätte ich das gewusst dass das Niveau hier genau so tief ist wie in der realen Welt, dann hätte ich niemals gefragt.

Schönen Abend noch

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Re: Wohnung

Antwort von Rosewill am 09.12.2018, 21:59 Uhr

Ist doch sicher ein Fake.

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Re: Wohnung

Antwort von SunnyGirl!75 am 09.12.2018, 22:36 Uhr

Jetzt wissen wir Mitleser ja immer noch nicht was die AP vor der Schwangerschaft gemacht hat, die mittlerweile schon über 7 Monate besteht, richtig?!
Soviel ich weiß gibt es das in D nicht das jemand gar keine Leistungen bezieht, weder Harz4 noch Unterhalt von Eltern.
Gibt es noch nen Vater von dem Geld kommen könnte?
Ich hab auch mal gehört das man mit unter 25 noch bei dem Eltern leben muss wenn man nix verdient! Außer es gibt schwerwiegende Gründe warum das nicht geht!

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Re: Wohnung

Antwort von mausebär2011 am 10.12.2018, 1:00 Uhr

"Soviel ich weiß gibt es das in D nicht das jemand gar keine Leistungen bezieht, weder Harz4 noch Unterhalt von Eltern."

Warum nicht? Ich habe nach meinem Auszug auch auf h4 verzichtet, obwohl ich noch 11 Monate arbeitslos war und mein Mann grade mal knapp 900€ verdient hat (und auch keine Leistungen bezog).

Wird jetzt hier nicht unbedingt der Fall sein. Ich wollte nur mal erwähnen das es sehr wohl Leute gibt die ohne Leistungen oder Unterhalt auskommen.
In unserem Fall einfach deshalb weil ich nie in so eine Schublade gesteckt werden wollte. Da haben wir uns lieber ein gutes Jahr ausschließlich von trocken Nudeln ernährt.

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Re: Also zum Verständnis

Antwort von cube am 10.12.2018, 9:06 Uhr

Du bist schwanger von deinem Freund, mit dem du auch zusammen ziehen willst.
Er ist Azubi und wohnt derzeit noch in seiner Wohnung, was zT vom Amt bezuschusst wird.
Du hast dich beim JC wegen Wohnung erkundigt, eine 3-Z-Wohnung gefunden. Dies wurde geprüft, übersehen wurde jedoch der Satz "Kosten werden nicht übernommen".
Du hast die Wohnung angemietet, der Vermieter will dich jetzt aber wieder raus haben.
Soweit richtig?
Wenn ja, dann noch folgende Fragen:
Was tust du gerade? Ausbildung, arbeitslos, Studium?
Wie alt bist du?
Habt ihr die Wohnung zusammen gemietet oder nur du?
Hat dein Freund noch seine alte Wohnung?

Der Vermieter kann euch fristgerecht kündigen. Oder aber fristlos, wenn zB Kaution nicht hintergelegt wurde oder Miete nicht gezahlt.
Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben brauchst du/ihr daher nicht. Entweder kündigt er euch oder ihr seid weiterhin Mieter.
Das Amt zahlt euch nicht 2 Wohnungen - wenn dein Freund noch seine alte Wohnung ebenfalls hat, zahlt das Amt nur für diese. Und solange er diese Wohnung eben noch hat, würdest du eine 3-Zimmer-Wohnung für dich alleine haben - das bezahlt das Amt dann natürlich nicht.
Davon ab sind deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet - es sei denn du bist zu alt, verdienst selber genug Geld oder ...? Was also ist dein aktueller Status? Azubi oder ...?
Wohnt dein Freund noch ins einer Wohnung, du hast kein Einkommen, keine Lehrstelle oder sonst etwas, musst du nicht ausziehen, könntest weiterhin bei deinen Eltern wohnen. Insofern muss auch hier das Amt dann nicht unbedingt irgendetwas zahlen.
Dazu ist dein Freund - als Vater des Kindes - dir bzw. Kind zu Unterhalt verpflichtet. Als Azubi kann er das nicht. Da er aber noch Minderjährig und in Ausbildung ist, müssten seine Eltern hier ebenfalls ihn bzw. euch mit Unterhalt unterstützen. Auch das wiederum eventuell ein Grund, warum das Amt erst mal sagt "Nö".

Dazu kommen dann natürlich noch die Einkommensverhältnisse eurer Eltern.

Du siehst, da hängen viele Dinge zusammen, die geprüft werden müssten um zu sehen, von wem ihr Unterstützung erhalten müsstest/könntet.
Dazu kommt: Anträge H4 bei dir 2 mal verloren gegangen? Ok, kann ja sein - aber sowas hemmt natürlich auch den Ablauf bürokratischer Entscheidungen.
Den Satz" Kosten werden nicht übernommen" nicht gelesen ist eure eigene Schuld. Man bekommt so ein Schreiben ja genau wegen solcher Entscheidungen.

Also: beantworte doch noch mal die Fragen, evt. können wir dir dann helfen.

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Re: Klingt alles verworren

Antwort von Daffy am 10.12.2018, 10:03 Uhr

> Irgendwas machen wir falsch

Definitiv. Ein gutes Pferd springt nur so hoch, wie es muss.

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Re: Also zum Verständnis

Antwort von Mely98 am 10.12.2018, 11:49 Uhr

Hab mir selber geholfen habt ja genau so wenig Ahnung wie ich.

Anwalt regelt

Trotzdem danke.

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Re: Also zum Verständnis

Antwort von Mely98 am 10.12.2018, 11:49 Uhr

Hab mir selber geholfen habt ja genau so wenig Ahnung wie ich.

Anwalt regelt

Trotzdem danke.

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Re: Wohnung

Antwort von Car.78 am 10.12.2018, 13:06 Uhr

Das stimmt sogar. Was Du Deinem Kind bieten willst, da hab ich wirklich keine Ahnung, was das sein könnte. Wahrscheinlich vor allem „viel Liiiebe“... gelle?

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Re: Wohnung

Antwort von Jette87 am 10.12.2018, 13:50 Uhr

Dein Bildungsniveau scheint aber auch nicht zum Besten zu stehen, sonst würdest du so schreiben, daß man weiß was du fragst.

Nicht umsonst scheiben hier viele, deine Geschichte ist verworren. Ich verstehe auch nicht, was du genau meinst.

Und jetzt sind wir wieder die Bösen, wie so oft

Lerne anständige Ausdrucksweise und komm dann nochmal wieder.

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Re: Wohnung

Antwort von Car.78 am 10.12.2018, 15:00 Uhr

Typisch...auch noch pampig gegenüber denen werden, die Dir hier antworten, Deine Lage verstehen wollen und deshalb nachfragen.
Da Du ja die wesentliche Frage, nämlich was Du so machst, nicht einmal beantwortet hast ist es ja naheliegend, dass da nix ist. Also kein Job, keine Ausbildung und vielleicht auch nicht mal ein Schulabschluss.
Dann jetzt also mit Anwalt, der ja (wenn das überhaupt stimmt) sicher auch nicht von Dir bezahlt wird, sondern wieder von irgendeinem Amt. Ein Traum....

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Re: Also zum Verständnis

Antwort von zwergchen84 am 10.12.2018, 15:01 Uhr

Wenn du dem genau die gleichen wirren Infos gegeben hast, auf nachfragen nicht reagiert hast, ja, dann Hut ab vor dem Anwalt.
Entschuldige, deinen Satz, WIR hätten genauso keine Ahnung wie du, finde ich zum lachen. Wie man aus deinen spärlichen, wirren Informationen dein "Problem"(ob die Kündigung rechtens ist) herauslesen sollte bzw. was genau du dagegen tun könntest, ist mir schleierhaft. Aber zum Glück hast du nun einen Anwalt.

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Re: Wohnung

Antwort von SunnyGirl!75 am 10.12.2018, 17:04 Uhr

Oh man, ich meinte natürlich nicht die die freiwillig verzichten. Da gibt es besstimmt mehr als genug! Ich dachte das bräuchte ich nicht extra erwähnen!

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Re: Wohnung

Antwort von Felica am 10.12.2018, 21:02 Uhr

Der Anwalt wird auch wenig richten können. Der schaut jetzt mal was das Amt sagt und dann kommt wahrscheinlich ein, tja blöde gelaufen, Amt im Recht, Pech gehabt.

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Re: Wohnung

Antwort von Rosewill am 10.12.2018, 23:19 Uhr

Ein halbwegs guter Anwalt kann da noch einiges machen.
Die Räumungsklage gegen eine Schwangere muss erst einmal durchgehen.
Stichworte Räumungsfrist und nach Urteil vielleicht Vollstreckungsschutz.
Das dauert alles.
Und spätestens wenn das Kind da ist und ihr Freund eingezogen ist wird das Amt zahlen müssen.

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Re: Wohnung

Antwort von Ninal0301 am 12.12.2018, 10:12 Uhr

Ich verstehe auch nur die Hälfte....
Wenn ich das richtig verstanden habe,habt ihr eine Wohnung ohne Kostenerstattungszusage des Jobcenters angemietet.
Falls dir (euch) H4 zusteht,müsste das JC trotzdem zahlen,nur die Umzugskosten und die Kaution nicht (selbst wenn nicht genehmigt,solange Miete usw im angemessenen Rahmen sind).
Deswegen verstehe ich alles nicht.
Einen Aufhebungsvertrag würde ich an deiner Stelle nicht unterschreiben!

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Re: Wohnung

Antwort von Mely98 am 12.12.2018, 10:33 Uhr

Danke den Leuten die was vernünftiges geschrieben haben.. Wie unterschreib dies nicht oder die in der gleiche Situation sind/waren.

Und an denen die denken das alles fake ist oder das ich keine Chance hätte.. Informiert euch richtig.. Wohnung kann ich behalten da ich alles bezahlen kann und dank dem guten Anwalt bekomm ich mein Geld + das Geld was mir seit der 13 SSW zusteht.

Lasst euch nicht unterkriegen wenn das Amt oder ein anderer sich quer stellt.
Diese Menschen waren in ihrem Leben niemals in so einer Situation. Und labern den ganzen Tag nur scheiße.

Und nur weil ich noch so jung bin und keine Ausbildung habe durch Gründe wie Gymnasium und Abendschule.. Heißt das noch lange nicht das ich meinem Kind nichts bieten kann.

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