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Geschrieben von shinead am 18.11.2016, 13:39 Uhr

Unterhaltsvorschuss

UVG wird sowieso bei H4 abgezogen. Das Rama-Kind hat also in dem Fall nicht mehr und nicht weniger. Es kommt nur aus einer anderen Quelle.

UVG hat dabei den "netten" Nebeneffekt, dass der zahlungspflichtige Elternteil ggf. die gezahlten Beiträge zurück zahlen muss sobald er liquide ist.

 
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