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Geschrieben von shinead am 18.11.2016, 8:33 Uhr

Unterhaltsvorschuss

>>Unterhaltsvorschuss - ich denke auch, dass die Motivation, den Vater zum Arbeiten zu bringen, schlagartig erlahmt, wenn der Staat alles zahlt.

Wenn die Jugendämter endlich mal durchgängig (und ohne dass der betreuende Elternteil immer hinter her sein muss) mal die bestehenden Gesetze anwenden würde, dann wären nicht so viele AEs im UVG Bezug.

Die Motivation des zahlungspflichtigen Elternteils (und darunter sind auch Mütter) tendiert in vielen Fällen gen 0. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob UVG gezahlt wird, oder nicht. Endet der Bezug gibt es keinen Sinneswandel des Zahlungspflichtigen, der dann *hoppla* seine Verantwortung erkennt und brav Unterhalt gem. DDT bezahlt.

UVG ist gerade für arbeitende AEs wichtig, die bisher nach 6 Jahren schlichtweg alleine gelassen werden.

Und nein, das kann man nicht bis 12 Jahre begrenzen!
Man kann aber das zahlungspflichtigen Elternteil mehr unter Druck setzen.

 
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