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Geschrieben von lotte_1753 am 18.11.2016, 11:41 Uhr

bG

Nein. Das wäre (ganz klar) EU-rechtswidrig.

3 Monate Karenzzeit bei Sozialhilfe hat der EuGH abgesegnet. Wenn Dir jemand erzählt, eine grundsätzliche Diskriminierung in diesem Ausmaß sei statthaft, hat diese Person keine Ahnung oder ist böswillig. Es gibt vereinzelte Positionen, die der EuGH mehr oder weniger abgesegnet hat, z.B. im Bereich des Verbots der Auslieferung deutscher Staatsangehöriger. Aber auch da laufen nach Verhandlungen und es gibt eine sachliche (rechtliche) Rechtfertigung (das StGB gilt auch für Auslandstaten Deutscher, nicht aber für Auslandstaten Nicht-deutscher). Im AEUV gibt es zudem Ausnahmen für nationale Sicherheit. Darunter werden dann wohl so Sachen fallen, wie Art. 54 GG der besagt, dass der Bundesprasident deutsch sein muss.

In der Juristerei kann man bei Vielem trefflich streiten. Hier ist die Sache völlig klar, das geht nicht.

 
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