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Geschrieben von Daffy am 18.11.2016, 13:23 Uhr

Unterhaltsvorschuss

Das Existenzminimum von Kindern, Betreuungskosten etc. kannst Du steuerlich geltend machen; fragt sich nur, wie viele derjenigen, die unter fehlenden Splittingmöglichkeiten leiden, tatsächlich dringend auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind.

 
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