Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Daffy am 18.11.2016, 11:45 Uhr

Unterhaltsvorschuss

>Wenn die Jugendämter endlich mal durchgängig (und ohne dass der betreuende Elternteil immer hinter her sein muss) mal die bestehenden Gesetze anwenden würde, dann wären nicht so viele AEs im UVG Bezug.

Wo ist der Unterschied zu Schuldnern generell? Hat ein Elternteil mit Unterhaltsschulden mehr Möglichkeiten als jemand, der anderweitig seinen vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen (Miete, Kredit, Sachschaden durch Fahrlässigkeit...) nicht nachkommt?

Ich verstehe nicht, wieso gerade in diesem Bereich der Staat für jede (Fehl-)Entscheidung des bzw. der Einzelnen einstehen soll. Ist in anderen Bereichen doch auch nicht so - wer seinem armen Kumpel das Auto leiht, kann im Falle eines Totalschadens sehen, wie er zur Arbeit kommt. Wer bei der Vermietung seiner auf Kredit finanzierten Wohnung an den falscher Mieter gerät, hat eben Pech gehabt, der Staat springt weder für Mietausfälle noch für fällige Renovierung ein. Unter HartzIV kann man nicht fallen, wenn das Gehalt nicht reicht, gibt es aufstockende Leistungen, aber das langt doch eigentlich...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.