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Geschrieben von lotte_1753 am 18.11.2016, 11:08 Uhr

bG

Ein Einwanderungsgesetz, welches die Personenfreizügigkeit von EU-Bürgern einschränkt, wäre EU-rechtswidrig. Ganz einfach.

Völliger (und ganz offensichtlicher) non-starter.

 
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