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Geschrieben von cube am 03.04.2019, 10:43 Uhr

Re:Paragraph 1631 BGB / Erziehung ohne Gewalt

Natürlich reicht das für eine Anzeige:

Was besagt Paragraph 1631 BGB zur Erziehung ohne Gewalt?
Bis vor einigen Jahrzehnten war es gesellschaftlich in Ordnung, wenn die Kinder mit Prügel erzogen wurden. Im Jahr 2000 schob der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung diesem Verhalten einen Riegel vor. Seitdem heißt es in § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Und dazu zählt auch die Ohrfeige - vor allen Dingen auch in der Öffentlichkeit, da sie dadurch noch eine zusätzliche Demütigung darstellt.

Gerne auch in Kombination mit Art 2 GG - dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Was aber immer blöd ist: sich so im Recht zu fühlen wie die Mütter, dass sie selbst angreifbar werden.
In solchen Fällen muss man selber einen kühlen kopf bewahren und lediglich ankündigen, dass man dies gesehen hat und zur Anzeige bringen wird. Sich auf keine weitere Diskussion einlassen, die im Zweifelsfall dann eben so endet, dass man sich selbst einer Straftat schuldig macht.

 
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