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Geschrieben von Susanne.75 am 03.04.2019, 13:35 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Ein Strafantrag der Erziehungsberechtigen oder in diesem Fall die nicht erfolgte Antragsstellung ist komplett egal, wenn die selbst die Schädiger sind. Wäre ja noch schöner, wenn der Täter entscheiden dürfte, ob gegen ihn ermittelt wird.

Es ist schlicht Körperverletzung, für die der Vater auch verurteilt werden kann. Mißhandlung von Schutzbefohlenen müsste heftiger sein und das BGB ist halt nicht Strafrecht.

Wozu sollen die anderen Mütter ihn genötigt haben? Zum Aufhören? So was ist Nothilfe, die hätten ihn sogar mit einfacher Gewalt von weiteren Ohrfeigen abhalten dürfen.

Ich werde nie verstehen, was einen Menschen dazu bringt, ein Kind zu schlagen. Kindergartenkind und erwachsener Mann. Einfach traurig, dass er meint, er schafft es nur mit Gewalt, sich bei einem Kind durchzusetzen. Armutszeugnis (arm an Verstand)!

 
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