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Geschrieben von Philo am 03.04.2019, 13:01 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Handschlag beim Bringen und endet mit dem Handschlag beim Abholen des Kindes. Wenn der Vater das Kind vor der Kiga- Türe ohrfeigt, haben die Erzieher keine Aufsichtspflicht mehr, denn da sollte das Kind ordentlich abgeholt worden sein (und nicht über den Zaun geklettert).
Ich würde das, nachdem der Vater scheinbar gänzlich uneinsichtig ist / war, dem Jugendamt melden, zusammen mit dem "Gedächtnisprotokoll". Damit ist die eigene Verantwortung abgegeben und "Profis" kümmern sich darum.
LG, Philo

 
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