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Geschrieben von basis am 03.04.2019, 10:23 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

https://gangway.de/einfache-koerperverletzung-%C2%A7-223-stgb/

Er scheint in Bezug auf §223 Recht zu haben.

Allerdings ist Kindesmißhandlung von Schutzbefohlenen in §225 StGB.

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/kindesmisshandlung/fakten/#panel-2303-0

Außerdem gilt hier dann noch das Recht des Kindes:

§ 1631BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Ich bin rechtsschutzversichert. Das Risiko von "Nötigung" und "Beleidigung", die er sicherlich nicht nachweisen kann, würde ich eingehen.

 
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