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Geschrieben von IngeA am 03.04.2019, 10:19 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Antagsdelikt heißt, dass die Strafverfolgung nur einsetzt, wenn der Geschädigte das beantragt. Das wäre in dem Fall das Kind. Und nachdem die Eltern die Interessen des Kindes vertreten (sollten) müssten die Eltern den Antrag stellen.
Ich würde ihn nicht Anzeigen sondern die Szene dem Jugendamt melden. Die werden schon wissen wie das einzuordnen ist und können die Rechte des Kindes auch gegen die Eltern vertreten.
Kann dem Vater wesentlich mehr Ärger bereiten und dem Kind wesentlich besser helfen als eine Geldstrafe wegen geringer Körperverletzung.

LG Inge

 
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