Geschrieben von Häsle am 04.04.2019, 6:48 Uhr |
Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung
Das Jugendamt würde bei einer Strafanzeige eh eingeschaltet, und das Kind bekäme einen amtlich bestellten Beistand, der sich um seine Rechte kümmert. Körperverletzung ist kein "reines" sondern ein Mischantragsdelikt. Das wird auch ohne Strafantrag vorgelegt, und die Staatsanwaltschaft bzw. die Richter entscheiden, ob "öffentliches Interesse" vorliegt.
Sogar bei fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall muss eine Anzeige vorgelegt werden. Auch wenn der Geschädigte ausdrücklich auf einen Strafantrag verzichtet. Die Entscheidung treffen da weder Polizei noch der Geschädigte selbst.
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- Gefährdungsmeldung beim Jugendamt. - Petra28 03.04.19, 17:58
- Ja und den Begriff § 8a in den Raum stellen - Nynaeve2019 03.04.19, 20:09
- Re: Ich bin fassungslos darüber, wie normal es einige finden - cube 03.04.19, 21:02
- Re: Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung - Leena 03.04.19, 21:15
- Gedanke, der mir gestern noch gekommen ist: - what 04.04.19, 9:16
- Re: Gedanke, der mir gestern noch gekommen ist: - kati1976 04.04.19, 10:47
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- Jugendamt einschalten - heike77 04.04.19, 15:42
- Re: Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung - luvi 04.04.19, 16:35
- Re: Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung - Felica 04.04.19, 20:46
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