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Geschrieben von Häsle am 04.04.2019, 6:48 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Das Jugendamt würde bei einer Strafanzeige eh eingeschaltet, und das Kind bekäme einen amtlich bestellten Beistand, der sich um seine Rechte kümmert. Körperverletzung ist kein "reines" sondern ein Mischantragsdelikt. Das wird auch ohne Strafantrag vorgelegt, und die Staatsanwaltschaft bzw. die Richter entscheiden, ob "öffentliches Interesse" vorliegt.

Sogar bei fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall muss eine Anzeige vorgelegt werden. Auch wenn der Geschädigte ausdrücklich auf einen Strafantrag verzichtet. Die Entscheidung treffen da weder Polizei noch der Geschädigte selbst.

 
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