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Geschrieben von Babsorella am 17.01.2018, 13:06 Uhr

dürfen Beamte streiken?

So ein langer Thread und kaum einer hat Deine Ausgangsfrage beantwortet, ob Beamte streiken dürfen. Statt dessen ging es überwiegend darum, dass Beamte "ständig" (oder nur manchmal, häufig, nie?) versetzt werden; dann der Aufschrei der Angestellten/Selbständigen/Freiberufler, wie es bei ihnen aussieht; Diskussionen um Verdienst, Beihilfe etc. Schade, diese ständige Anfeindung bzw. Verteidigung des Beamtentums.

Ich lasse mal die Fragen außen vor, die auch einige ansprachen, ob Lehrer, um die es bei dem aktuellen Fall vor dem BVerfG geht, überhaupt Beamte sein müssen. Sofern jemand aber Beamter ist, halte ich es für gerechtfertigt, dass es für sie kein Streikrecht gibt. Der Gedanke dahinter ist ja, dass der Staat aufrecht erhalten bleibt und nicht durch einen Streik lahmgelegt werden kann. Für Polizisten, Feuerwehrleute und Strafvollzugsbeamte halte ich es für evident, dass sie nicht streiken dürfen, da damit die Grundfunktionen des Staates erschüttert würden. Für Lehrer gilt dies in meinen Augen nur eingeschränkt, aber es kann da mE keine Unterschiede in der staatstragenden Eigenschaft gemacht werden, wenn jemand erstmal verbeamtet ist. Die Frage kann man sich vorher stellen, ob eine Tätigkeit im öff. Dienst durch Beamte oder (auch) durch Angestellte erfüllt werden soll. Wenn aber verbeamtet, dann kein Streikrecht.

Der Argumentation des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Recht auf Streik ein Menschenrecht sei, vermag ich nicht zu folgen.

 
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